Die Landsberger Derivat-Affäre beschäftigt am heutigen Dienstag wieder die Justiz. Dabei geht es dieses Mal nicht um die verlustreichen Zinswetten, die die Stadt bei einer Münchner Bank in den 2000er-Jahren getätigt hatte: Vor dem Verwaltungsgericht in München wird über eine Klage des früheren Oberbürgermeisters Ingo Lehmann gegen die Stadt verhandelt. Es geht um die Höhe von Lehmanns Anwaltskosten. LT-Redakteur Gerald Modlinger ist vor Ort und berichtet über den Prozess.
Worum geht es heute? In Lehmanns Amtszeit wurden die Derivate erworben, die die Stadt vor steigenden Zinsen absichern sollten. Das gelang aber nicht. Im Gegenteil: Die Zinswetten bescherten der Stadt Verluste von rund 4,7 Millionen Euro.
Lehmann fordert 141.000 Euro von der Stadt
- Nun will der frühere Oberbürgermeister Anwaltskosten einklagen. Diese waren ihm im Zuge der zwei von der Stadt in den Jahren 2012 bis 2016 geführten Prozesse gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser entstanden, das die Stadt bei den Derivatgeschäften beraten hatte. Ingo Lehmann fordert laut Stadtjustiziarin Petra Mayr-Endhart 141.000 Euro von der Stadt.
Prozess beginnt mit Verspätung
- Der Prozess hat mit Verspätung begonnen. Ingo Lehmann ist vor Ort und für die Stadt unter anderem Oberbürgermeister Mathias Neuner und Stadtjustiziarin Petra Mayr-Endhart. Richter Dietmar Zwerger verweist zunächst auf die 6,9 Millionen Euro Streitwert, die im Derivat-Prozess vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht festgesetzt wurden. Danach referiert er über den bisherigen Verlauf mit Streitverkündungen. Bei der Forderung Lehmanns nach den Anwaltskosten aus der zweiten Instanz sieht der Richter allergrößte Bedenken. Ein Anspruch müsse erst in Form einer Rechnung vorliegen. Momentan gebe es nur einen Rechnungsentwurf. Dabei gehe es um rund 74.000 Euro.
Es wird über einen Vergleich gesprochen
- Die Sitzung wird unterbrochen, damit über einen Vergleich gesprochen werden kann. Richter Dietmar Zwerger schlägt als Vergleich vor, dass die Stadt erst einmal den noch offenen Betrag aus erster Instanz in Höhe von 49.000 Euro an Lehmann zahlen soll. Der Anwalt der Stadt hat als Vergleich angeboten, von einem Höchstbetrag an Streitwert auszugehen, der sich auf den Betrag bezieht, den die Stadt maximal von Ex-Kämmerer Manfred Schilcher an Schadensersatz fordern kann. Dann stünden 2,5 Millionen Euro Streitwert im Raum.
- Nach der Mittagspause steht der Vergleich: Die Stadt zahlt für die erste Instanz (Landgericht) noch 48977,63 Euro und für die zweite Instanz (Oberlandesgericht) soll sich das Anwaltshonorar auf einen Streitwert von 2,5 Millionen Euro beziehen.
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