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Landsberg: Eine Gemeinschaftsunterkunft im Wohngebiet

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Eine Gemeinschaftsunterkunft im Wohngebiet

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    Auf diesem staatlichen Grundstück an der Ecke Ahornallee/Birkenstraße plant die Regierung von Oberbayern eine Gemeinschaftsunterkunft für 90 Asylsuchende. Mit der Planung wurde das Staatliche Hochbauamt Weilheim beauftragt, das Mitte Februar in das Genehmigungsverfahren einsteigen möchte. 
    Auf diesem staatlichen Grundstück an der Ecke Ahornallee/Birkenstraße plant die Regierung von Oberbayern eine Gemeinschaftsunterkunft für 90 Asylsuchende. Mit der Planung wurde das Staatliche Hochbauamt Weilheim beauftragt, das Mitte Februar in das Genehmigungsverfahren einsteigen möchte. 

    Am Mittwoch Abend soll der Stadtrat darüber entscheiden, ob das Landratsamt in der Iglinger Straße eine zweite Wohncontaineranlage aufstellen kann, in der weitere 60 Asylsuchende untergebracht werden können. Baurechtlich spricht nichts dagegen, jedoch ein Grundsatzbeschluss des Stadtrats, die Kapazität der Unterkünfte im Stadtgebiet auf jeweils 60 Personen zu beschränken, und das Versprechen an die Anlieger in der Iglinger Straße, diese Obergrenze nicht zu überschreiten. Wenige hundert Meter entfernt wird dies aber der Fall sein. Denn an der Ecke Ahornallee/Birkenstraße plant die Regierung von Oberbayern eine Gemeinschaftsunterkunft für 90 Asylbewerber.

    Wie viele Flüchtlinge muss die Stadt in diesem Jahr aufnehmen? Das Landratsamt geht derzeit von zusätzlich rund 800 Menschen aus. Allein deswegen hatte Landrat Thomas Eichinger Mitte Dezember Verwaltung und Stadtrat zu einem Umdenken aufgefordert. Der Grundsatzbeschluss, keine Asylunterkunft mit mehr als 60 Plätzen zuzulassen, sei nicht mehr zeitgemäß. Momentan werden dem Landkreis wöchentlich 54 Asylsuchende zugeteilt. Nur in den ersten beiden Januarwochen war diese Zahl auf 42 reduziert worden, weil die Tennishalle in Kaufering erst bis Mitte Februar bezogen werden kann. „Fürs erste Quartal sind wir im Landkreis auf der sicheren Seite“, sagt Wolfgang Müller, der Pressesprecher des Landratsamtes. Und dann? Folgende Standorte in der Stadt sind für Asylunterkünfte vorgesehen.

    Iglinger Straße

    Über den Bauantrag des Landratsamtes für eine zweite Wohncontaineranlage in der Iglinger Straße wird heute Abend im Stadtrat entschieden. Baurechtlich haben die Stadträte keinen Spielraum. Ihrer Sitzungsvorlage ist eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern beigefügt. Darin heißt es, das gemeindliche Einvernehmen dürfe nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen versagt werden. Dabei könne sich die Stadt nicht auf abstrakte, politische Grundsatzbeschlüsse beziehen. Mitte Dezember hatte Landrat Eichinger aber auch seine Bereitschaft erklärt, einen alternativen Standort zu akzeptieren. Nach Ansicht von Jost Handtrack, dem Asylbeauftragten des Stadtrats, gibt es genügend andere Standorte. Einen zweiten Wohncontainer, und damit 120 Bewohner in der Iglinger Straße hält es für „indiskutabel“.

    Ahornalle/Birkenstraße

     Dieter Knauer ist Geschäftsführer der Immobilien Bayern, die die staatlichen Grundstücke verwaltet. Auf Nachfrage unserer Zeitung teilt er mit, dass die Regierung von Oberbayern einen Planungsauftrag an die Staatliche Bauverwaltung zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in der Ahornallee erteilt hat. Der stellvertretende Leiter des Staatlichen Hochbauamts Weilheim, Wolfgang Eichner, erläutert die Pläne gegenüber unserer Zeitung. Man habe den Auftrag für eine Gemeinschaftsunterkunft für 90 Asylbewerber erhalten. „Die Vorplanung ist in den letzten Zügen“, sagt Eichner. Im Februar wolle man ins Genehmigungsverfahren gehen. Die Unterkunft soll über die Birkenstraße erschlossen werden und im südlichen Bereich des Grundstücks gebaut werden, das zwischen der Birkenstraße und der Ulmenstraße in einem reinen Wohngebiet liegt. Im nördlichen Teil ist laut Eichner eine weitere Bebauung auf staatlichen und städtischen Flächen möglich.

    Oberbürgermeister Mathias Neuner sieht die Planungen der Regierung kritisch. Er würde das Gebiet gerne selbst städtebaulich weiterentwickeln. Weil für die Flächen aber kein Bebauungsplan vorliegt, könne sich die Regierung nach den jüngsten Änderungen im Baugesetz quasi selbst Baurecht schaffen. „Die Planungshoheit der Gemeinde wird außer Kraft gesetzt“, sagt Neuner.

    Pfettenstraße

    Das Gesamtareal Pfettenstraße liegt im Umgriff eines Bebauungsplanes und ist dort als Grünfläche ausgewiesen. „Insoweit muss die Stadt Landsberg erst die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit dort Unterbringungsmöglichkeiten errichtet werden können“, schreibt Dieter Knauer. Es gebe erste staatliche Überlegungen, dort im Rahmen des staatlichen Wohnungsbausofortprogramms Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge zu errichten. Oberbürgermeister Neuner hat demnächst einen Termin bei der Immobilien Bayern, bei dem er über die Planungen reden möchte. Denn wie in der Ahornallee auch, hat die Stadt auch in der Pfettenstraße Pläne für eine Wohnbebauung in der Schublade.

    Industriegebiet

     Zwei Firmengebäude wurden dem Landratsamt im Nordwesten der Stadt angeboten: eines in der Ohmstraße im Industriegebiet (ehemals Webasto Solar) und eines in der Rudolf-Diesel-Straße (ehemals Kemet) im Gewerbegebiet. Beide Gebäude könnten laut Landratsamt mit einfachen Trockenbau-Maßnahmen für die Aufnahme von Flüchtlingen genutzt werden. Laut Pressesprecher Wolfgang Müller könnten in der Ohmstraße mehr als 150 Personen untergebracht werden. Daher habe das Landratsamt dem Freistaat angeboten, das Areal als Gemeinschaftsunterkunft zu nutzen. Bis zur Antwort aus München würden auch die Planungen in der

    Hochbauamt

    In Teilen bereits bezugsfertig sind die für Asylsuchende hergerichteten Räume im Gebäude des Staatlichen Hochbauamts. „Die Regierung sucht derzeit einen Betreiber“, sagt Wolfgang Eichner vom Staatlichen Hochbauamt in Weilheim. Mitte des Jahres könnten alle vorgesehenen Räume (100 Plätze) bezogen werden.

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