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Landsberg: Anklage: Mann verhielt sich „wie die Axt im Wald“

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Anklage: Mann verhielt sich „wie die Axt im Wald“

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    Am Lumpigen wird gerne in Landsberg gefeiert. Nicht immer geht es dabei leider friedlich zu.
    Am Lumpigen wird gerne in Landsberg gefeiert. Nicht immer geht es dabei leider friedlich zu. Foto: Archivbild Jordan

    „Auch ein ausgebildeter Türsteher darf sich nicht wie die Axt im Wald aufführen.“ Dies hielt der Richter einem Mitglied der Security, 42, vor: Michael Eberle zufolge überschritt der Mann am Lumpigen Donnerstag 2018 seine Kompetenzen weit, als er eine Frau, 24, brachial aus der Disko hinaus bugsierte. Eberle verurteilte ihn zu einer Geldstrafe, aber auch die Frau kam nicht ungeschoren davon.

    Die Frau war als Polizistin verkleidet

    Die 24-Jährige – übrigens als Polizistin verkleidet – soll sich in angetrunkenem Zustand im Lokal mit einem anderen Gast gestritten haben. Das bestätigte ihr Freund, der sie damals begleitete. Das Geschrei der Frau störte den Türsteher derart, dass er sie einfach von hinten gepackt und robust ins Freie befördert haben soll. Die 24-Jährige kam jedoch postwendend zurück. Inmitten einer Gruppe von etwa 20 Leuten ging das Hin und Her weiter, nicht nur verbal, sondern es floss auch Blut.

    Ein wildes Rumgefuchtel, kein gezielter Schlag?

    Die Angeklagte soll plötzlich um sich geschlagen haben und einen weiteren 41-jährigen Security-Mitarbeiter ins Gesicht getroffen haben. Der Mann begann daraufhin stark aus der Nase zu bluten. Er war nicht der Einzige, der etwas abbekam. Ein 32-jähriger Kollege von ihm erhielt bei dem „wilden Rumgefuchtel“ der Frau zwei leichte Watschen. Das störte ihn nicht groß, denn das könne schon mal passieren, meinte der Mann. Der ehemalige Freund der Angeklagten räumte in der Beweisaufnahme ein, dass die Frau mit den Händen um sich geschlagen habe. Es sei kein gezielter Schlag gewesen. Damit konnte er bei Richter Eberle aber keine Pluspunkte für die Frau sammeln: „Wer aus einer Gruppe von Menschen heraus um sich schlägt, nimmt billigend in Kauf, dass jemand getroffen und verletzt wird“, erklärte der Jurist.

    Beide müssen zahlen

    Die Angeklagte hatte den Abend im Polizei-Kostüm gefeiert. Nach Mitternacht bekam sie es dann wegen der Vorfälle mit echten Polizisten zu tun. Der bisher nicht vorbestraften Frau wurde eine Geldbuße von 3150 Euro auferlegt. 1400 Euro sind es beim Türsteher, der bereits sieben Einträge im Bundeszentralregister vorweisen kann. Für die Verteidigerin der Frau, Anne Becker, wäre für ihre Mandantin auch ein Freispruch infrage gekommen – aufgrund von mehreren widersprüchlichen Zeugenaussagen, wie sie meinte. Auch die Angeklagten räumten die ihnen vorgeworfenen Taten nicht ein. „Ich habe die Frau überhaupt nicht angefasst“, beteuerte der Türsteher mehrmals.

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