Wegen Urkundenfälschung wurden zwei Angeklagte von Strafrichterin Katrin Prechtel hinter Schloss und Riegel geschickt. Drei Fälle wurden einem 33-Jährigen angelastet, ein Fall einem 30-Jährigen. Die Anklage war zunächst von mindestens sechs Falsifikaten von Januar bis Juli 2019 ausgegangen.
Die Anklageschrift ließ aufhorchen. Denn da hieß es: Der Ältere soll ärztliche Bescheinigungen über die Untersuchung von Speichel- beziehungsweise Urinproben auf verbotene Betäubungsmittel angefertigt haben. Diese wollte er wegen der Überwachung von Bewährungsauflagen für sich und den anderen Angeklagten verwenden. Bekannt wurde vor Gericht, dass der 33-Jährige drei Fälschungen und der Mitangeklagte eine Fälschung bei der Bewährungshilfe in Schwabmünchen abgegeben haben. Die Täuschung fiel einer aufmerksamen Ärztin auf: Zum einen entdeckte sie auf einer Bescheinigung einen Schreibfehler. Zudem seien die Papiere auf einen Samstag datiert gewesen. Das sei in der Praxis nicht möglich, hieß es. Bei einer gerichtlich angeordneten Durchsuchung sollen in der Wohnung des Hauptangeklagten weitere Bescheinigungen aufgefunden worden sein.
Das Leben im Gefängnis ist den Angeklagten gut bekannt
Er und der jüngere Angeklagte haben, wie sich herausstellte, einiges gemeinsam: Sie sind zusammen aufgewachsen, standen schon des Öfteren vor Gericht – und kennen das Gefängnisleben schon von A bis Z. Besonders der Ältere von ihnen: Er wurde zuletzt 2016 für drei Jahre und sechs Monate ins Kittchen geschickt. Damals stieß die Polizei bei ihm unter anderem auf eine Menge Drogen, die er in seinem Schlafzimmer anbaute. Kurios dabei: Die Beamten suchten eigentlich nicht ihn, sondern einen anderen Mann, der nicht mehr dort wohnte. Hinter Gittern ging es zunächst zweieinhalb Jahre gut. Der nächste Schritt führte in die offene Bewährung und in eine Drogentherapie. Die stand der Mann nicht durch. Er verstieß gegen die Auflagen – und flog Ende 2018 aus dieser Einrichtung raus.
Warum hat er die Finger immer noch nicht von den Drogen gelassen? Angeblich wollte er die in der Therapie von ärztlicher Seite verordnete Cannabis-Dosis weiterführen. So lautete seine Begründung vor Gericht. Sein Anwalt Rudolph Kläger sprach von einer illegalen Selbst-Therapie. Sein Mandant brachte schließlich noch einen anderen Mann ins Spiel: Einen, den er im Gefängnis kennengelernt haben will. Der soll nach seiner Aussage die Fälschungen gefertigt haben.
Ein Angeklagter würde eigentlich dringend bei seinen Kindern gebraucht
Dieser Mann soll jedoch behaupten, dass der 33-Jährige der „Fälscher“ gewesen sei. Davon waren Richterin Katrin Prechtel und Staatsanwältin Carolin Czepiczka nach der Beweisaufnahme überzeugt. Sechs Vorstrafen finden sich von ihm im Bundeszentralregister. Es komme jetzt keine Geld- und auch keine Bewährungsstrafe mehr infrage, urteilte die Vorsitzende. Sie verhängte acht Monate Haft. Die Vertreterin der Anklage plädierte für zwölf Monate, der Verteidiger für vier Monate.
Für den Mitangeklagten, bei dem acht Delikte zu Buch stehen, setzte die Richterin drei Monate Haft fest. Dessen Rechtsanwältin Dr. Silke Ackermann sprach sich für eine größere Geldstrafe aus. Denn er habe zuletzt schon viele Monate gesessen und würde nun dringend bei einer Familie mit zwei Kindern gebraucht. Sechs Monate Haft hielt hingegen die Staatsanwältin für angemessen.
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