Der tätliche Angriff am vergangenen Lumpigen Donnerstag auf zwei Polizeibeamte in Landsberg wird für einen 52-jährigen Mann teuer: 3600 Euro muss er wegen Körperverletzung und Beleidigung berappen. Das ist exakt die Summe, die dem Mann zunächst vom Gericht in einem Strafbefehl von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro auferlegt worden war. Dagegen legte er Widerspruch ein. Er habe nämlich in „keinster Weise etwas getan“, erklärte der Angeklagte in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Das half ihm nichts. Richter Michael Eberle und Staatsanwältin Yvonne Möller waren genau vom Gegenteil überzeugt und schenkten den in der Anklage protokollierten Aussagen der beteiligten Polizisten Glauben.
Das Lokal hatte ein Hausverbot gegen den Angeklagten verhängt
Als die Vertreterin der Anklage dem Beschuldigten signalisierte, dass es noch eine höhere Strafe werden könne, wenn er bei seiner bisherigen Einlassung bleibe, machte der 52-Jährige eine Kehrtwende. „Aber nur, weil ich sowieso keine Chance habe“, erklärte der Mann fast widerwillig. Warum er damals in die Kneipe gegangen sei, in der er schon einmal Hausverbot hatte, wusste er nicht mehr. Er sei halt am Lumpigen Donnerstag von einer Wirtschaft zur anderen gegangen. Und schließlich sei er in dem Lokal gelandet, in dem nach seinen Worten gerne „Braune“ verkehren würden, wie stadtbekannt sei. Er zähle sich nicht zu diesen Spezies, kenne aber aus Besuchen in früheren Jahren den Ober einigermaßen, wenn auch nur mit dem Vornamen. Er habe dort ein Bier bestellt, aber keines bekommen. Ihm sei gesagt worden, dass bald geschlossen werde. Das sei aber nicht der Fall gewesen. Andere Gäste seien weiterhin bedient worden.
Plötzlich standen zwei Polizisten da
Warum er schließlich aus der Wirtschaft geworfen wurde, das wisse er nicht mehr. Sehr wohl könne er sich indessen daran erinnern, dass plötzlich zwei Polizisten vor ihm standen und seinen Ausweis sehen wollten. Er habe sich geweigert, denn ihm sei nicht bekannt gewesen, dass dies in Deutschland Pflicht sei. Gewundert will er sich haben, dass ihn die Ordnungshüter fixiert und gleich zur Inspektion mitgenommen hätten. Dass er die Polizisten mit ordinären Ausdrücken beschimpft habe, stritt der Mann nicht ab. Die zur Hauptverhandlung vorgeladenen Zeugen wurden vom Richter nicht mehr gehört. Denn nach der Rücknahme des Einspruches gegen den Strafbefehl war das nicht mehr notwendig.