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Landratsamt warnt: Ärger mit Billig-Autoversicherer aus dem Internet

Landratsamt warnt

Ärger mit Billig-Autoversicherer aus dem Internet

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    Bei der Autoversicherung haben viele Kunden durch einen Billig-Versicherer im Internet gespart. Doch jetzt ist der Ärger groß.
    Bei der Autoversicherung haben viele Kunden durch einen Billig-Versicherer im Internet gespart. Doch jetzt ist der Ärger groß. Foto: DPA

    Die Halter von 53 im Landkreis Landsberg gemeldeten Fahrzeugen müssen sich möglichst bald um eine neue Autoversicherung bemühen - sonst droht ihnen Ärger. Grund ist die Pleite eines Internet-Billigversicherers, bei dessen Firmen diese Fahrzeuge bisher angemeldet sind. Wird die Versicherung nicht umgeschrieben, droht den Haltern die zwangsweise Stilllegung ihrer Fahrzeuge, so das Landratsamt.

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat darüber informiert, dass der niederländische Internetversicherer "International Insurance Corporation" (IIC) insolvent ist. Deshalb steht der Versicherer unter Notverwaltung. In Deutschland ist er mit den Internet-Marken INEAS und LadyCarOnline vertreten. Eine Niederlassung in

    Laut Thomas Szczepkowski, dem Leiter des Straßenverkehrsamts am Landratsamt, sind immer noch 53 Fahrzeuge bei INEAS bzw. LadyCarOnline als haftpflichtversichert registriert. Nach seinen Informationen sind bundesweit alle Kunden von INEAS und LadyCarOnline sowohl vom Versicherer IIC selbst, als auch von einer anderen Kfz-Versicherung, die die Adressen beim IIC aufgekauft hat, deutlich angeschrieben worden. Sowohl gesetzlich als auch von der Rechtsprechung her ist der Fahrzeughalter immer in der Pflicht, für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung zu sorgen, macht Szczepkowski aufmerksam. "Als allerletzte Reißleine und kundenfreundliche Serviceleistung hat nun auch die Landsberger Zulassungsstelle die 53 Halter angeschrieben, um sie auf ihr Problem nochmals in aller Deutlichkeit hinzuweisen", so Szczepkowski.

    In dem Schreiben wird dringend zum sofortigen Abschluss eines neuen Vertrags bei einem Kfz-Versicherer geraten und dass die Versicherungsagenturen auch unverzüglich die Deckungszusage registrieren lassen müssen. Denn nur von dort gehen diese Informationen an das Kraftfahrt-Bundesamt und dann an die jeweilige Zulassungsbehörde. "So unerfreulich das für den einen oder anderen sein mag, weil ja schon die Prämien für das ganze Jahr gezahlt wurden - es hilft nichts. Die Halter sind in der absoluten Bring-Pflicht. Schließlich will keiner von den Verkehrsteilnehmern bei einem Unfall hinter seinem Geld herlaufen müssen und letztlich mangels Vermögen beim Verursacher vielleicht sogar sich mit ein 'paar Groschen' aus der Notopferhilfe abspeisen lassen", so Szczepkowski. Wenn jemand zum 1. September keinen neuen Versicherungsvertrag nachweisen könne, werde das Amt die Fahrzeuge gemäß gesetzlicher Vorgabe kostenpflichtig und zwangsweise außer Betrieb setzen. AZ

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