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Landkreis Starnberg: Kripo ermittelt: "Schockanrufer" im Kreis Starnberg erfolgreich

Landkreis Starnberg

Kripo ermittelt: "Schockanrufer" im Kreis Starnberg erfolgreich

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    Im Landkreis Starnberg traten am Mittwoch Telefonbetrüger als "Schockanrufer" in Erscheinung.
    Im Landkreis Starnberg traten am Mittwoch Telefonbetrüger als "Schockanrufer" in Erscheinung. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolfoto)

    Mit der Legende, ein Verwandter hätte einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und benötige sofort eine hohe Bargeldsumme für eine Kaution, wurden gestern mehrere Rentnerinnen und Rentner im Landkreis Starnberg von unbekannten Betrügern angerufen. Das teilt das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit.

    In einem Fall brachten die Täter demnach eine 89-jährige Frau durch geschickte Gesprächsführung dazu, Schmuck und Bargeld in fünfstelliger Höhe an einen unbekannten Abholer zu übergeben. Erst nachdem der von den Betrügern aufgebaute psychische Druck langsam abfiel, realisierte die Frau, Opfer einer Straftat geworden zu sein.

    Aufmerksame Bankmitarbeiterin verhindert weitere Tat

    In einem weiteren Fall konnte eine Geldübergabe laut Polizeibericht im letzten Moment verhindert werden. Ein 84-jähriger Mann wollte eine von den Tätern geforderte fünfstellige Summe bei seiner Hausbank abheben, als ihn dort eine aufmerksame Mitarbeiterin auf die Betrugsmasche aufmerksam machte. Sie konnte den Rentner dazu bewegen, mit ihr gemeinsam die Polizei zu informieren.

    Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck hat die Ermittlungen in beiden Fällen übernommen und gibt dazu folgende Hinweise:

    • Seien Sie grundsätzlich misstrauisch bei derartigen Anrufen.
    • Beenden Sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten beziehungsweise Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben.
    • Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung von Geldbeträgen ein.
    • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
    • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
    • Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter. (lt)

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