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Landkreis Landsberg: Wem Ärzte im Landkreis Landsberg ein Maskenattest ausstellen

Landkreis Landsberg

Wem Ärzte im Landkreis Landsberg ein Maskenattest ausstellen

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    Wer bekommt ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht? Das LT hat bei Ärzten aus Landsberg nachgefragt.
    Wer bekommt ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht? Das LT hat bei Ärzten aus Landsberg nachgefragt. Foto: Julian Leitenstorfer

    Masken-Befreiungsatteste haben keinen allzu guten Ruf – gerade im Kreis Landsberg: Der Kauferinger Arzt Rolf Kron spricht offen darüber, täglich bis zu 200 entsprechende Anfragen zu haben und die Bescheinigungen auch nach Telefonaten oder E-Mail-Verkehr auszustellen. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Wie gehen Ärzte im Landkreis mit Anfragen zur Befreiung von der Maskenpflicht um? Wer bekommt ein solches Attest? Das LT hat bei Medizinern nachgefragt.

    Es ist ein Vorfall, der nicht nur im Kreis Landsberg für Aufsehen gesorgt hat: Der Kauferinger Arzt Rolf Kron, der in den vergangenen Monaten mehrmals im Mittelpunkt der medialen Berichterstattung stand, soll im Rahmen einer „Querdenker“-Kundgebung in München im September falsche Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben. Von der Polizei wurde er vorübergehend in Gewahrsam genommen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf – und durchsuchte im Januar Krons Praxisräume (LT berichtete). Auch seine Konten seien gesperrt worden, wie der Kauferinger Arzt in einem Video schilderte: Gegen eine Zahlung von 31.500 Euro könne er auf sie wieder zugreifen – diese Summe habe er für die Ausstellung von Attesten erhalten, die Inhalt der aktuellen Ermittlungen sind.

    Rolf Kron bei einer Kundgebung in Landsberg vor einem Jahr.
    Rolf Kron bei einer Kundgebung in Landsberg vor einem Jahr. Foto: Julian Leitenstorfer

    Zahl der Anfragen geht bei Landsberger Ärztin zurück

    „Wir halten ein solches Vorgehen für nicht standardgerecht. Ein Attest ohne gründliche Untersuchung auszustellen, ist natürlich sehr schwierig“, sagt Dr. Silke Hesse, Zweite Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbands (ÄKV) Landsberg. Rolf Kron hatte in einem Gespräch mit dem LT seine Bereitschaft betont, allen Buben und Mädchen hierzulande ein Maskenbefreiungsattest auszustellen. Silke Hesse bestätigt, dass in der Corona-Krise besonders viele Schulkinder in der Region über eine entsprechende Bescheinigung verfügen. „Wir vom ÄKV haben den Schulleitern angeboten, die formalen Kriterien der Atteste zu überprüfen, wenn sie sich unsicher sind.“

    Doch in welchen Fällen sollte ein Arzt überhaupt ein Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht ausstellen? „Der Patient muss natürlich gesehen werden“, betont Hesse. Sie selbst habe in ihrer Praxis in der Hubert-von-Herkomer-Straße in Landsberg bislang lediglich ein einziges Maskenbefreiungs-Attest ausgestellt. Nach Einführung der Maskenpflicht sei die Nachfrage recht hoch gewesen – Hesse berichtet von 20 Anfragen bis April 2020. Mittlerweile seien es jedoch spürbar weniger: „Ich glaube, viele haben sich an die Masken gewöhnt.“

    "Nicht jeder Asthma-Patient bekommt automatisch ein Attest"

    Bei der Untersuchung gehe es darum, die Probleme der Patienten nachzuvollziehen und zu beurteilen. „Nicht jeder Asthma-Patient bekommt automatisch ein Attest. Es ist immer eine individuelle Entscheidung“, sagt Hesse. Am häufigsten kämen Menschen zu ihr, die wegen der Masken über Luftnot klagen. Bei einem Test der Sauerstoffsättigung – sowohl mit als auch ohne Maske – stelle sich aber in vielen Fällen kein Unterschied heraus. „Die Luft unter der Maske fühlt sich einfach anders an – sie ist wärmer und feuchter“, sagt die Landsberger Ärztin. „Gerade im Winter ist das gar nicht so schlecht.“

    Maskenbefreiungs-Atteste können laut der Zweiten Vorsitzenden des ÄKV grundsätzlich von allen approbierten Ärzten ausgestellt werden. Häufige Ursachen seien etwa Panikstörungen oder schwerwiegende Erkrankungen der Atemwege. „Die Gründe müssen aber gut dokumentiert werden und das Attest sollte einige formelle Kriterien erfüllen.“ Neben einer Diagnose sollte zudem aufgeführt sein, welche Probleme die Maske in welchen Situationen hervorruft und zu welchen gesundheitlichen Schäden diese führen können.

    Hausärztin Carolin Moser hat ihre Praxis in der Vorderen Mühlgasse in Landsberg.
    Hausärztin Carolin Moser hat ihre Praxis in der Vorderen Mühlgasse in Landsberg. Foto: Thorsten Jordan

    Jeder Fall muss individuell geprüft werden

    Für Hausärztin Carolin Moser mit Praxis in der Vorderen Mühlgasse in Landsberg ist die Maskenpflicht ein wichtiger Faktor auf dem Weg zurück zur Normalität. Sie fordert deshalb, an das Thema Befreiungsatteste „mit Seriosität und Ernsthaftigkeit“ heranzugehen. „Viele Ärzte sind genervt, dass es Kollegen gibt, die so leichtfertig mit der ganzen Geschichte umgehen.“ Moser selbst habe ebenfalls erst eine Bescheinigung ausgestellt – allerdings mit Einschränkung: „Ich habe den Patienten darauf hingewiesen, dass er trotzdem möglichst oft eine Maske tragen sollte.“ Gerade Menschen mit chronischen Herz- und Lungenerkrankungen benötigten diesen Schutz: „Eine Befreiung ist nur in ganz seltenen Fällen begründet. Man muss wirklich jeden einzeln und individuell prüfen.“

    Auf LT-Nachfrage gaben mehrere Arztpraxen im Landkreis Landsberg an, keine Masken-Befreiungsatteste auszustellen. Gibt es einen Zusammenhang mit dem immer wieder aufkommenden Wirbel um Masken-Befreiungsatteste in den vergangenen Wochen und Monaten? „Ich würde schon sagen, dass die Ärzte bei diesem Thema besonders vorsichtig sind“, so Silke Hesse. Auf Nachfrage weist Wolfgang Müller, Sprecher des Landratsamts, daraufhin, dass die pauschale Abweisung von Patienten, die eine Maskenbefreiung wollen, sicher nicht möglich sei. „Wenn ein Arzt jedoch so argumentiert, dass er nicht über die notwendige Expertise verfügt, derartige Feststellungen zu treffen, wird das unter Umständen schwer zu widerlegen sein.“

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ärzte müssen sich bei Masken-Attesten Zeit nehmen

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