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Landkreis Landsberg: Warnwert überschritten: Diese Corona-Regeln gelten im Landkreis Landsberg

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Warnwert überschritten: Diese Corona-Regeln gelten im Landkreis Landsberg

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    Ab heute ist das Tragen einer Maske auch im Unterricht an den Grundschulen in Landsberg Pflicht. Denn der Landkreis hat den Corona-Warnwert überschritten.
    Ab heute ist das Tragen einer Maske auch im Unterricht an den Grundschulen in Landsberg Pflicht. Denn der Landkreis hat den Corona-Warnwert überschritten. Foto: Marijan Murat/dpa (Symbolfoto)

    Der Landkreis Landsberg hat den Corona-Warnwert der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten. Der Wert, der angibt, wie viele Corona-Neuinfektionen es in den vergangenen sieben Tagen hochgerechnet auf 100.000 Einwohner gegeben hat, lag am Dienstag (0 Uhr) bei 57,4. Damit gilt ab Mittwoch die Allgemeinverfügung des Freistaats für Gebiete mit einer Sieben-Tages-Inzidenz über 50 und damit verschärfte Corona-Regeln. Das LT gibt einen Überblick, was die Bürger beachten müssen, und wie sich die Zahl der positiv Getesteten und der in Quarantäne befindlichen Personen entwickelt hat.

    Am Dienstag waren im Landkreis Landsberg 72 Personen in Quarantäne (Montag 59), die positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. Weitere 543 Kontaktpersonen der Infizierten (Montag 518) müssen ebenfalls zu Hause bleiben. Nach Angaben des Landratsamts verteilt sich die Zahl der aktuell positiv Getesteten auf alle Altersgruppen. Die 20- bis 40-Jährigen seien allerdings etwas stärker vertreten, sagt Pressesprecher Wolfgang Müller. Gut ausgelastet sei derzeit die Teststrecke im Pandemiezentrum in Penzing. Am Montag seien dort 150 Corona-Tests durch den Betreiber, das Medizinische Versorgungszentrum, sowie Reihentests durch das Gesundheitsamt durchgeführt worden.

    Auf der Teststrecke im ehemaligen Fliegerhorst in Penzing wurden am Montag 150 Corona-Tests durchgeführt.
    Auf der Teststrecke im ehemaligen Fliegerhorst in Penzing wurden am Montag 150 Corona-Tests durchgeführt. Foto: Thorsten Jordan (Archivfoto)

    Mit dem Überschreiten des Corona-Warnwerts gelten ab heute verschärfte Corona-Regeln im Landkreis. Wie Wolfgang Müller sagt, tritt die Allgemeinverfügung generell einen Tag nach Erreichen des Warnwerts in Kraft und gilt so lange, bis der Warnwert wieder unterschritten wird. Das sind die wichtigsten Regeln:

    • Die Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten sowie privaten Treffen wird auf fünf Personen oder zwei Hausstände beschränkt. Treffen sich zwei Hausstände, können laut Landratsamt auch mehr als fünf Personen beteiligt sein. Die Regelung gelte auch im Freien.
    • Neben einer bereits ab dem Frühwarnwert (35) geltenden Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Betrieben und Freizeiteinrichtungen gilt nun für Schüler aller Jahrgangsstufen (auch Grundschule) eine Maskenpflicht im Unterricht.
    • Auch bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthausern und Kinos, sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen ist am Platz das Tragen einer Maske Pflicht.
    • Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen. Welche das sind, wird das Landratsamt spätestens am Mittwoch bekannt geben.
    • Zusätzlich ist die Abgabe von Speisen und Getränken ab 22 Uhr untersagt. Die Lokale müssen also früher schließen. Alkoholische Getränke dürfen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr weder an Tankstellen oder anderen Verkaufsstellen noch von Lieferdiensten verkauft werden.
    • Aufgrund des gestiegenen Inzidenzwerts im Landkreis gilt ab sofort und auf unbestimmte Zeit auf allen Entsorgungseinrichtungen des Landkreises eine Maskenpflicht. Diese Regelung betrifft alle Anlieferer, das Personal, alle Dienstleister und Besucher auf den Wertstoffhöfen sowie auf dem Abfallwirtschaftszentrum und den Kompostplätzen.

    Auch an den Grundschulen im Landkreis Landsberg wird es ab Mittwoch Änderungen geben. Erstmals müssen nun auch dort die Schüler im Unterricht eine Maske tragen, wie das Landratsamt mitteilt. In diesem Fall geht die Allgemeinverfügung etwas weiter als der zum Schuljahresbeginn festgelegte Drei-Stufen-Plan zum Unterrichtsbetrieb in Bayern. Der hatte bei Erreichen der dritten Stufe (Sieben-Tage-Inzidenz über 50) noch die Möglichkeit einer lokalen Regelung vorgesehen. Eine mögliche Teilung der Klassen und Unterricht im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht könne aber weiterhin in Abstimmung zwischen Schule und Gesundheitsamt erfolgen.

    Die Corona-Hotline des Landratsamts Landsberg unter der Nummer 08191/129-1680 ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und an den Wochenenden in der Zeit von 10 bis 16 Uhr besetzt und erreichbar.

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