Auch wenn die Osterruhe von Kanzlerin Angela Merkel (CSU) gekippt wurde, sind Gottesdienste an Ostern in Bayern nur unter Auflagen erlaubt. So muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Besuchern eingehalten werden, sofern sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht, Singen nicht erlaubt, und wenn viele Besucher erwartet werden, soll vorab eine Anmeldung organisiert werden. Wie setzen die Pfarreien die Auflagen um? Das LT hat nachgefragt und erfahren, dass es mitunter kreative Lösungen gibt.
Landkreis Landsberg