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Landkreis Landsberg: Prozess in Landsberg: Zwischen Drogen und Diebstählen

Landkreis Landsberg

Prozess in Landsberg: Zwischen Drogen und Diebstählen

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    Mehrere Drogendelikte, aber auch andere Straftaten wie Diebstahl haben einen 33-Jährigen aus dem Landkreis Landsberg vor Gericht gebracht.
    Mehrere Drogendelikte, aber auch andere Straftaten wie Diebstahl haben einen 33-Jährigen aus dem Landkreis Landsberg vor Gericht gebracht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolbild)

    Wenn er nicht drogenabhängig wäre, wäre das alles nicht passiert, so Rechtsanwältin Dagmar Schmidt. Diese Aussage traf sie über ihren 33-jährigen Mandaten, der sich vor dem Amtsgericht Landsberg wegen des unerlaubten Besitzes von Drogen, zwei Diebstählen, Beleidigung, Bedrohung und Hausfriedensbruchs verantworten musste.

    Im Bundeszentralregister standen bis zur Verhandlung bereits 14 Straftaten. Jetzt wurde der Mann aus dem Landkreis Landsberg erneut verurteilt und soll für zehn Monate ins Gefängnis. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft. Denn die Verteidigerin und ihr Mandant wollen sich noch besprechen, ob sie Einspruch einlegen. Der Mann zeigte sich in allen Punkten der Anklage geständig. Das waren der unerlaubte Besitz von Drogen – für den Eigenkonsum – und zwei Diebstähle in zwei Märkten. Wie im Gerichtssaal bekannt wurde, sind alle drei Zwischenfälle kurios abgelaufen.

    Ein Rucksack mit weiteren Drogen fliegt aus dem Zug

    Fall eins: Der Angeklagte hatte am Bahnhof Landsberg eine kleine weiße Dose versteckt und dann die Polizei gerufen. Denn in dem Zug, der gerade von Landsberg nach Kaufering abgefahren sei, befinde sich eine blaue Tasche von ihm, sagte er den Ordnungshütern. Eine Frau berichtete den Beamten jedoch, dass sie beobachtet habe, wie der Mann die Mini-Dose versteckt hatte. Zum Vorschein kamen zwei Gramm Marihuana. Und die blaue Tasche? Die wurde in einer Suchaktion neben den Gleisen zwischen Landsberg und Kaufering tatsächlich gefunden. Inhalt: weitere sechs Gramm Marihuana. Wer die Tasche aus dem Zugfenster geworfen hatte, ist nicht bekannt.

    Fall zwei: In einem Einkaufszentrum in Augsburg war der Mann kein Unbekannter. Wie eine Mitarbeiterin als Zeugin vor Gericht aussagte, soll er dort vor der Tat im Frühjahr öfter ein- und ausgegangen sein. Angeblich war gegen ihn schon ein Platzverweis ergangen. Das soll ihn nicht gestört haben. Er sei wiedergekommen und habe sich zunächst wohl in der Parfümerie im Untergeschoss des Gebäudes umgeschaut und gestohlen – zwei Parfüms und in einer anderen Abteilung des Hauses eine Flasche Schnaps. Der Wert der Waren belief sich auf gut 100 Euro. Aufmerksame Verkäuferinnen kamen dem Mann auf die Schliche.

    Der Angeklagte will eine Therapie machen

    Fall drei: Da konnte der Angeklagte vom Leiter eines Marktes in Landsberg gerade noch abgefangen werden, bevor er mit einer Flasche Whisky und vier Schachteln Zigaretten ohne zu bezahlen verschwunden wäre.

    In seiner Strafserie fällt auf, dass er eine ganze Reihe von Bewährungsverstößen begangen und zahlreiche einschlägige Delikte verübt hat. Es handelte sich meistens um Straftaten-Pakete, also mehrere Delikte wie Erwerb und Handel von Betäubungsmitteln, Erschleichen von Leistungen, Fahren ohne Erlaubnis und Urkundenfälschung. Seit ein paar Monaten ist der Mann, der keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, nach eigenem Bekunden drogenfrei. Eine Therapie scheint in Gang zu kommen. Allerdings gibt es offenbar aus finanziellen Gründen noch Probleme, in welcher Einrichtung er das Vorhaben überhaupt umsetzen kann.

    Die Verteidigerin beruft sich auf die Drogensucht ihres Mandanten

    „Ich würde mich freuen, wenn Sie die Therapie durchstehen würden“, machte Richter Michael Eberle dem Angeklagten Mut. Staatsanwältin Julia Ehlert wies darauf hin, dass der Mann bisher keine einzige Bewährungsstrafe „durchgestanden“ habe, obwohl ihm eine Führungsaufsicht zur Seite gestellt worden sei. Ehlert plädierte für ein Jahr Haft ohne Bewährung.

    Die Verteidigerin bezeichnete ihn als einen Kleinkriminellen, der es nicht schaffe, aus dem Loch wieder herauszukommen, in das er wegen seiner Drogenabhängigkeit falle. Nach ihren Worten sollte er höchstens acht Monate hinter Schloss und Riegel kommen. Übrigens: In das Urteil bezog der Richter eine Bedrohung und Beleidigung ein. Der Angeklagte hatte, bevor er im Bahnhof die Dose versteckte, einen Mann heftig beleidigt und bedroht. Die beiden hatten früher einmal zusammen gelebt und sich zufällig im Bahnhof wieder getroffen.

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