„Ich habe die Liebe meiner Kinder und meiner Ex-Frau mit Geschenken erkaufen wollen.“ Das erklärte ein 34-jähriger Kfz-Mechanikermeister aus dem Landkreis Landsberg dem Augsburger Amtsgericht – obwohl er kein Geld für üppige Geschenke hatte. Durch Betrug zum Nachteil seines Arbeitgebers verschaffte sich der Mann Geld für solche Gaben.
Jetzt die Quittung: Anstatt sich wie gewünscht mehr um seine Kinder und seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau kümmern zu können, muss der Mann für 17 Monate ins Gefängnis. Er wurde wegen Betrugs in zwölf Fällen verurteilt, wobei eine Vorstrafe aus Landsberg in das Urteil einbezogen wurde.
Vor Gericht wird das traurige Ausmaß der persönlichen Situation offensichtlich
Mindestens zwölf Betrügereien listete die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auf, allesamt begangen zwischen Juni 2019 und Januar 2010. Die – wie sein Verteidiger es entschuldigend nannte – „naive“ Vorgehensweise: Immer wieder behauptete der Angeklagte gegenüber der Buchhaltung seines Arbeitgebers, eines großen Holzverarbeiters, dass er Ersatzteile gekauft und in Fahrzeuge eingebaut habe – was so nicht stimmte. Der Mann belegte das mit selbst erstellten Quittungen. Das Geld für diese fingierten Einkäufe, das er bar „zurückerstattet“ erhielt, steckte er in die eigene Tasche. Anfang 2020 flog der Mann auf, erinnerte sich der Sachbearbeiter von der Landsberger Polizei, als man – vorbereitet vom Rechtsanwalt des Geschädigten – eine Anzeige erhalten hatte. Dem Angestellten war gekündigt worden. Hier eine Deichsel für einen Anhänger, dort ein Hydroblock und immer wieder Steuergeräte für verschiedene Fahrzeuge – 11.500 Euro erschwindelte der Mann sich auf diese Weise, listete auch der Polizist auf.
Stimmt, ließ der 34-Jährige jetzt über seinen Rechtsanwalt Marcus Becker gestehen. Er hatte eigentlich auch mit eigenen Worten schildern wollen, was ihn zu seinem Tun veranlasst hatte, er konnte aber vor lauter Tränen kaum sprechen. Er werde sich bemühen, jeden Cent zurückzuzahlen, er schäme sich und hasse sich für das, was er getan habe.
Der Mann aus dem Landkreis Landsberg hat einen gewaltigen Schuldenberg
Komplizierter machte die ganze Angelegenheit, dass der Angeklagte nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Zum Augsburger Verfahren wurde er aus dem Gefängnis in Landsberg vorgeführt. Derzeit sitzt er dort eine Haftstrafe ab, die er wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten hatte. Zum Zeitpunkt seiner Betrügereien hatte er zudem unter offener Bewährung gestanden. Weil ihn inzwischen, ausgehend noch von seiner teuren Meisterprüfung, Schulden von über 100.000 Euro drücken, hat der Mann ein Privatinsolvenzverfahren am Laufen, wo ihm beispielsweise künftiger Arbeitslohn gepfändet werden soll.
Gutachter Prof. Dr. Albrecht Stein untersuchte den Angeklagten wegen der Frage nach möglicher Schuldunfähigkeit. Stein bestätigte, was bereits eine Vor-Gutachterin festgestellt hatte, dass beim Angeklagten eine schwere Depression vorliege. Auf seine Schuldfähigkeit wirke sich das aber nicht aus.
Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft blieb aufgrund des Geständnisses vor allem die Frage nach dem Strafmaß. Sie sprach aus den Einzelstrafen für die zwölf Betrugsfälle und die zehn Monate der Landsberger Vorstrafe die Forderung nach einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten aus.
Der Mann muss das Geld zurückzahlen
Deutlich niedriger, nämlich ein Jahr auf Bewährung, das hielt nach seinen Worten Verteidiger Becker für angemessen für den Angeklagten. Er verwies auf den künftigen Schadensersatz via Insolvenzverfahren für den geschädigten Arbeitgeber des Angeklagten. Zudem sei die große Haftempfindlichkeit des Angeklagten zu berücksichtigen und der Umstand, dass ihm seine geschiedene Ex-Frau nach der Haftentlassung einen Platz in der Wohnung zugesichert habe.
Das mit der Bewährung sah Richter Dominik Wagner anders. Er verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten, die in Haft abgeleistet werden muss. Besondere Umstände, die eine Bewährung ermöglichen würden, sah Wagner im Verhältnis zur vorangegangenen Verurteilung nicht. Nicht ersparen konnte der Richter dem Angeklagten, den gesetzlich vorgeschriebenen Wertersatz in Höhe der veruntreuten 11.500 Euro aufzuerlegen.
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