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Landkreis Landsberg: Landkreis Landsberg zieht erneut die Corona-Notbremse

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Landkreis Landsberg zieht erneut die Corona-Notbremse

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    Im Landkreis Landsberg liegt der Corona-Inzidenzwert seit drei Tagen über 100 - das hat Folgen.
    Im Landkreis Landsberg liegt der Corona-Inzidenzwert seit drei Tagen über 100 - das hat Folgen. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Die dritte Corona-Welle rollt weiter über Deutschland hinweg und das bekommt auch der Landkreis Landsberg zu spüren: Der Sieben-Tage-Inzidenzwert ist im Vergleich zum Dienstag erneut gestiegen. 20 neue Corona-Fälle vermeldet das Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwoch und das hat Auswirkungen.

    Bei 118,0 war der Inzidenzwert am Dienstag gelegen, dieser Wert sagt aus, wie viele Menschen sich in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner infiziert haben beziehungsweise positiv getestet wurden. Am Mittwoch wurde er mit 126,3 angegeben. Insgesamt, seit Beginn der Pandemie, wurden im Landkreis Landsberg inzwischen 3532 Corona-Fälle verzeichnet. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Corona hat sich laut RKI nicht erhöht: Bislang sind 63 Menschen mit oder an Covid-19 im Landkreis gestorben.

    Ab Freitag gelten schärfere Corona-Regeln

    Da der Sieben-Tage-Inzidenzwert nun wieder drei Tage in Folge die 100er-Marke überschritten hat, wird im Landkreis ab Freitag erneut die Notbremse gezogen. Das Landratsamt hat die zusätzlichen Einschränkungen bekannt geben, die ab Freitag gelten. Nach einem positiven Test in Quarantäne befinden sich laut Landratsamt aktuell 235 Personen, weitere 357 Personen müssen als Kontaktperson 1 zu Hause bleiben. Im Klinikum Landsberg werden aktuell zehn Covid-19-Patienten behandelt, zwei von ihnen auf der Intensivstation, eine Person muss beatmet werden, teilt das Landratsamt mit.

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    Ab wann die bundesweite Notbremse, die das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin beschlossen hat, in Kraft treten wird, steht noch nicht fest. Das Gesetz soll möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

    Geschäfte dürfen nur Click&Meet anbieten

    Ab Freitag müssen viele Geschäfte schließen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen Click&Meet möglich ist, teilt das Landratsamt mit. Unter anderem ist dafür ein negativer Corona-Test nötig. "Kunden dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen. Das Ergebnis eines Selbsttests kann nach gegenwärtigem Stand nur dann als nachgewiesen anerkannt werden, wenn dieser vor Ort unter Aufsicht vorgenommen wurde", heißt es in der Mitteilung des Landratsamts. Ausgenommen davon sind die für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Geschäfte. Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Nur in begründeten Fällen, etwa zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, darf in diesem Zeitraum die Wohnung verlassen werden.

    Zudem gelten strengere Kontaktbeschränkungen – Treffen sind nur mehr mit einer Person, die nicht zum Hausstand gehört, erlaubt. Auch zum Sport darf man sich nur mit einer Person verabreden, die nicht zum eigenen Hausstand gehört. (mm)

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