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Landkreis Landsberg: Kreis Landsberg: Rentner missbraucht und filmt Kind

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Kreis Landsberg: Rentner missbraucht und filmt Kind

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    Wegen sexuellen Missbrauchs und des Besitzes von Kinderpornografie ist ein Mann aus dem Landkreis Landsberg verurteilt worden.
    Wegen sexuellen Missbrauchs und des Besitzes von Kinderpornografie ist ein Mann aus dem Landkreis Landsberg verurteilt worden. Foto: Patrick Pleul/dpa (Symbol)

    Senioren gehören nicht zu den üblichen Angeklagten vor Gericht. Die Jugendschutzkammer des Augsburger Amtsgerichts verhängte jetzt gegen einen 72-jährigen Rentner aus dem Landkreis Landsberg eine Gefängnis- und Geldstrafe. Der Angeklagte hatte gestanden, einen Schulbuben mehrfach sexuell missbraucht und das Ganze fotografiert und gefilmt zu haben.

    Er habe das Vertrauensverhältnis des Kindes auf schlimme Weise ausgenutzt, hielt Richter Bernhard Kugler dem Angeklagten vor, indem er als eine Art Ersatzvater den Sohn einer befreundeten Familie missbraucht habe. Die angeklagten Taten gegenüber dem Buben, insgesamt sechs Fälle, hatten in den Jahren 2016 bis 2018 stattgefunden, da war das Kind zwischen acht und zehn Jahre alt. Offenbar hatte der Bub anderen Menschen nie etwas davon erzählt, was ihm passiert war. Seine Mutter hatte, so wurde es am Rande des Gerichtsverfahrens deutlich, erst von den Straftaten erfahren, als die Polizei ab dem Jahr 2019 ermittelte.

    Behörden aus Bamberg kommen dem Mann aus dem Landkreis Landsberg auf die Spur

    Auf seine Spur hatte der Angeklagte die Ermittler selbst gebracht, schilderte Oberstaatsanwältin Manuela Teubel von der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Staatsanwaltschaft Bamberg. Weil er nämlich im März 2017 über seinen Facebook-Auftritt unter seinem Klarnamen ein kinderpornografisches Bild ins Internet hochgeladen und an einen anderen Nutzer geschickt hatte. Dieser Vorgang wurde von einer US-amerikanischen Kinderrechtsorganisation beobachtet, dokumentiert und ans Bundeskriminalamt gemeldet. Schließlich landete der Fall bei der Staatsanwaltschaft in Bamberg. Von dort wurde im März 2019 die Wohnung des vormaligen Projektmanagers durchsucht – und die Ermittler wurden fündig.

    Mehr als 18.000 kinder- und jugendpornografische Fotos sowie knapp 2300 Videodateien wurden auf externen Speicherplatten und einem Laptop entdeckt. Entdeckt wurde auch, was den Fall anders macht als viele andere: Der Angeklagte hatte nicht nur verbotenes fremdes Bildmaterial empfangen und gespeichert, nein, er hatte auch selbst derartiges Material hergestellt. Sechs Mal hatte der heute 72-Jährige sich dem Buben in der Wohnung einer Bekannten genähert, ihn berührt, ausgezogen, an dem mehr oder weniger nackten Kind manipuliert, so die Anklage. Und er hatte das Ganze fotografiert und gefilmt.

    Der Mann legt vor Gericht ein Geständnis ab

    Der Rentner landete Anfang 2020 in Untersuchungshaft, wo er seitdem sitzt. Unumwunden gab der Mann die angeklagten Vorwürfe über eine Erklärung seiner Verteidigerin Alexandra Gutmeyr zu. Eine Erklärung für sein Handeln blieb der Rentner, der bis dahin ein unbescholtenes Leben geführt hatte, schuldig. Es tue ihm leid, sagte er vor Gericht, er bitte um Entschuldigung, er wisse nicht, warum er das getan habe.

    In einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen loteten das Schöffengericht, Anklage, Nebenklage und Verteidigung die Chancen für einen „Deal“, eine Prozess vereinfachende Absprache aus – mit Erfolg. Für sein Geständnis erhielt der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und wegen der Herstellung und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften. Anklage und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers um drei Monate auseinander gelegen.

    Der Bub bekommt Schmerzensgeld vom Täter

    Zusätzlich zum strafrechtlichen Aspekt erledigte das Gericht unter Vorsitz von Richter Bernhard Kugler die zivilrechtlichen Ansprüche des Kindes gleich mit. Das hatte Nebenklägervertreter Tino Brückner mit einem sogenannten Adhäsionsverfahren beantragt. Seine Forderung: Der Angeklagte soll dem geschädigten Kind 10.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen und er soll sich verpflichten, dem inzwischen 13-Jährigen künftig auftretende Folgeschäden wie nötige Therapien zu bezahlen. Denn laut Nebenklägervertreter leide der Geschädigte bis heute psychisch unter den Taten des Angeklagten.

    Der 72-Jährige stimmte dem Antrag zu, der Bestandteil des Urteils wurde. Anschließend ging es für den Mann zurück ins Gefängnis. Nach Einschätzung von Richter Kugler könnte der Rentner bereits nach Abbüßen von zwei Dritteln seiner Strafe auf freien Fuß kommen, weil er sich bislang ordentlich geführt habe und weil er gesundheitlich angeschlagen sei.

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