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Landkreis Landsberg: Für Geimpfte im Kreis Landsberg gibt es weiterhin keine Vorteile

Landkreis Landsberg

Für Geimpfte im Kreis Landsberg gibt es weiterhin keine Vorteile

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    Zwischen geimpften und nicht-geimpften Personen werden keine Unterschiede gemacht.
    Zwischen geimpften und nicht-geimpften Personen werden keine Unterschiede gemacht. Foto: Thorsten Jordan

    Seit knapp einem Jahr durchkreuzen die Corona-Beschränkungen die Reisepläne vieler Menschen. Denn nach der Rückkehr aus vielen Gebieten im Ausland ist eine Quarantäne nötig. Das gilt auch weiterhin für Personen, die bereits geimpft sind. Der Landsberger Jörg Roth ärgert sich darüber gewaltig.

    Der 81-Jährige wurde nach eigenen Angaben bereits Mitte Februar zum zweiten Mal mit dem Impfstoff von Biontech/Pfiler geimpft und ist damit mit nahezu hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit gegen das Coronavirus immunisiert. Wie Jörg Roth selbst sagt, müsste er eigentlich dringend zu seinem Schiff nahe Nancy in Frankreich, um an Bord „in absoluter Isolation“ routinemäßige Wartungsarbeiten durchzuführen. Diese Pläne hat er nun jedoch erst einmal ad acta gelegt, da ihm bei der Einreise eine zehntägige Quarantäne drohen würde. „Ich müsste schnurstracks nach Hause und dürfte sozusagen nicht einmal den Müll raustragen“, sagt Jörg Roth. Die Quarantäne könnte er mit einem negativen Test nach fünf Tagen zwar verkürzen: „Bis das Ergebnis dann da ist, wären aber schon sieben Tage vergangen.“

    Quarantäne für Geimpfte: Landsberger spricht von "Willkür"

    Das Innenministerium habe Roth außerdem mitgeteilt, dass seine Frau und er in getrennten Betten schlafen und in der Wohnung die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten müssten. „Für mich ist das reine Willkür“, sagt er. „Es gibt so viele Ausnahmen für Politiker und Konferenzteilnehmer, die überhaupt nichts machen müssen.“ Ihm selbst fielen Dutzend Gründe ein, wieso auch eine private Reise dringend notwendig sein könnte. Er sei bereit, sich an der Grenze auf das Coronavirus testen zu lassen, jedoch nicht, sich für zehn Tage seiner Freiheit berauben zu lassen.

    Auf LT-Nachfrage bestätigt Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landsberger Landratsamts, dass momentan noch keine Unterschiede zwischen geimpften und nichtgeimpften Menschen gemacht werden. Das Gesundheitsamt halte sich streng an die Vorgaben des Gesetzgebers. Auf dieser Basis würden auch Anträge auf Verschonung vor Quarantäne behandelt. Er könne sich allerdings vorstellen, dass sich die Politik mit dem Thema bald beschäftigen wird.

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