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Landkreis Landsberg: Die letzte Ruhestätte wird teurer

Landkreis Landsberg

Die letzte Ruhestätte wird teurer

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    Die Hofstettener Friedhofsgebührensatzung wird nach 18 Jahren angepasst. Heuer gibt es eine Erhöhung und dann auch 2016.
    Die Hofstettener Friedhofsgebührensatzung wird nach 18 Jahren angepasst. Heuer gibt es eine Erhöhung und dann auch 2016.

    Lange Zeit blieben sie unangetastet. Jetzt werden sie erhöht. Der Gemeinderat Hofstetten hat die seit 1997 geltenden Nutzungsgebühren für Gräber angehoben. Demnach werden ab 1. Mai 2015 für ein Einzelgrab pro Jahr 239 Euro sowie für ein Familiengrab 422 Euro berechnet. Für ein Urnengrab werden 210 Euro erhoben. Die Friedhofsgebührensatzung wird entsprechend geändert.

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