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Landkreis Landsberg: Die Schonzeit für Wildschweine soll verkürzt werden

Landkreis Landsberg

Die Schonzeit für Wildschweine soll verkürzt werden

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    Den Wildschweinen soll es im Bereich Landsberg an den Kragen gehen. Das Städtische Forstamt hat beantragt, dass die Schonzeit verkürzt wird.
    Den Wildschweinen soll es im Bereich Landsberg an den Kragen gehen. Das Städtische Forstamt hat beantragt, dass die Schonzeit verkürzt wird. Foto: Julian Leitenstorfer

    Die Wildschweine im Landsberger Wildpark sind als Publikumsmagnet in der Bevölkerung sehr beliebt. Vor allem, wenn Nachwuchs auf der Welt ist, umlagern die Besucher das Wildgehege dieser tierischen Symphatieträger. Jetzt will die Stadt Landsberg eine Reihe von Maßnahmen treffen, die dafür sorgen sollen, dass die Vierbeiner möglichst gesund ihr Leben dort genießen können. Wie ihre frei lebenden Artgenossen, aber auch die Tiere in Schweinezuchtbetrieben, sind sie von einer tödlichen Tierseuche, der Afrikanischen Schweinepest, bedroht, die sich aus dem Osten Europas unaufhaltsam in Richtung deutscher Grenze bewegt.

    So sieht die aktuelle Rechtslage aus

    Noch sind vorwiegend die baltischen Staaten und Osteuropa von dieser Tierseuche betroffen. Doch inzwischen steht sie nach Meinung von Experten quasi direkt vor der Haustür. In Warschau (Polen) wurden bereits 40 verendete Wildschweine entdeckt, rund 300 Kilometer vor der Staatsgrenze entfernt. Staat und Verbände sind längst alarmiert, die Suche nach Lösungen, die Ausbreitung der Seuche im Land zu verhindern, in vollem Gange. Auch im Landkreis Landsberg sind Jäger, Landwirte, Städte und Gemeinden mit dem Thema befasst.

    Jetzt hat die Stadt Landsberg beim Landratsamt die Verlängerung der Jagdsaison auf Wildschweine beantragt – nicht nur wegen der Seuchengefahr. Wildschweine vermehren sich seit Jahren mit rasanter Geschwindigkeit und mit ihnen die Schäden, die sie vor allem auf Feldern und Wiesen verursachen.

    Dieser Antrag betrifft daher die Jagd auf mehrjährige Keiler und nicht führende Bachen, denn oberster Grundsatz ist laut Michael Siller, Leiter des städtischen Forstamtes, weiterhin der Schutz von Muttertieren und Frischlingen, die noch im Familienverbund leben. Sonst dürfen Frischlinge und Überläufer (Tiere im zweiten Lebensjahr) ganzjährig bejagt werden. Bachen und Keiler haben dagegen von 16. Juni bis 31. Januar keine Schonzeit und dürfen in diesem Zeitraum geschossen werden. Und die Jagdzeit will Siller nun verlängert haben – in erster Linie, um der explosionsartigen Vermehrung der Bestände im städtischen Forst (2300 Hektar) Herr zu werden. „Wir bekommen immer mehr Schadensmeldungen von Landwirten.“

    Für die Jäger gibt es Prämien

    Der Antrag hat gute Aussichten, genehmigt zu werden. Wolfgang Müller, Sprecher des Landratsamtes: „Wir haben das Ersuchen vorliegen und werden es wohl positiv bescheiden.“ Und er geht davon aus, dass noch weitere Anträge gestellt werden. Damit folgt das Landratsamt einer Empfehlung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Schwarzwildpopulation nachhaltig zu reduzieren. So hat der Ministerrat den Jägern eine Prämie in Höhe von 20 Euro für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen angekündigt. Insgesamt stellt der Freistaat 2018 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

    Dabei haben die städtischen Jäger die Abschussquote bereits erhöht: „2016 haben wir 24 Wildschweine erlegt, 2017 waren es schon 66.“ In Bayern sind es mehr als 60.000 Wildschweine – ohne dass sich die Population spürbar verringern würde. Die vom Bauernverband geforderte erhöhte Abschussquote zur Vorbeugung gegen die Schweinepest – 70 Prozent aller Wildschweine – hält er für utopisch: „Das zeitlich aufwendige Ansitzen können wir mit unserem Personal gar nicht leisten.“ Die umstrittene, aber effektive Jagdmethode des „Saufangs“, bei dem Tiere in einen eingezäunten Bereich getrieben und anschließend getötet werden, lehnt er jedoch ab: „Wir haben für die Stadt Landsberg diese Möglichkeit ausgeschlossen.“

    Für den Menschen ist das Virus nicht gefährlich

    Für Maßnahmen bei einem Auftreten der Schweinepest hat das Landratsamt bislang noch keine verbindlichen Direktiven. Wolfgang Müller geht aber davon aus, dass diese ähnlich wie bei Vogelgrippefällen ausfallen werde. Hat ein Schweinezuchtbetrieb das Virus im Bestand, müssen die Tiere allesamt getötet werden. Übertragen wird das ASP-

    Deshalb wird das Städtische Forstamt ab Februar Hinweiseschilder zum Beispiel im Wildpark aufstellen, um der Bevölkerung Verhaltensmaßregeln mit auf den Weg zu geben, zum Beispiel, was das Füttern der Wildtiere angeht. Die Gefahr, dass die Schweinegrippe tatsächlich in Deutschland ankommt, ist nämlich groß. Die Regierung spricht von „hohem Infektionsdruck“. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

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