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Landkreis Landsberg: Der Biber ist kein Freiwild

Landkreis Landsberg

Der Biber ist kein Freiwild

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    Egal, ob Schonzeit oder nicht: Bevor gegen einen Biber und seine Bauwerke vorgegangen wird, muss erst die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt hinzugezogen werden.
    Egal, ob Schonzeit oder nicht: Bevor gegen einen Biber und seine Bauwerke vorgegangen wird, muss erst die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt hinzugezogen werden. Foto: Birgit Haschka

    Sie gehören inzwischen wieder zur heimischen Kulturlandschaft, die Biber und ihre Bauten. Ebenso auffällige, aber gleichzeitig unweigerliche Konsequenzen der tierischen Bauarbeiten sind die zur Gewinnung von Baumaterial gefällten Bäume und teilweise aufgestauten oder umgeleiteten Wasserläufe, die vielen Gemeinden oder Landbesitzern durchaus Probleme bereiten können. Deshalb hat sich Hofstettens Bürgermeister Benedikt Berchtold auch beim Landratsamt die Genehmigung erteilen lassen, eine unbesetzte Höhle und einen Damm zwischen Hofstetten und Grünsink entfernen zu dürfen.

    Der Wassergraben, so erklärt der Bürgermeister dem LT, diene der Gemeinde zur Straßenentwässerung. Vor allem während Starkregenereignissen habe dieser sich als äußerst hilfreich bei Überflutung von Straßen erwiesen. Nun bestand die Gefahr, dass diese Eigenschaft verloren geht, wenn dort Wasser – und das ist nun mal die Absicht des tierischen Nagers – aufgestaut anstatt abgeleitet werden würde. Im Falle Hofstettens und angesichts der zu befürchtenden Schäden in der Straßenentwässerung gab es für die Gemeinde die Freigabe, die Biberbauwerke zu entfernen.

    In der Bürgerversammlung vergangenen Mittwoch sagte der Bürgermeister jedoch einen Satz, den er im Nachhinein sehr bedauert. Er sprach davon, dass auch Spaziergänger „jedes noch so kleine Bauwerk eines Bibers zerstören sollten“. Was so allgemein daherkam („Das ist wahr, das habe ich so gesagt“), war jedoch anders gemeint. „Ich hatte diesen Satz natürlich auf genau diesen einen Standort an unserem Wassergraben bezogen.“

    Claudia Lutz, Teamleiterin Naturschutz am Landratsamt, stellt ebenfalls klar: „Unsere Genehmigung bezog sich nur auf diesen bestimmten Abschnitt, und die Entfernungserlaubnis galt auch nur für die Gemeinde.“ Das Amt stelle diese auch nicht so einfach vom Schreibtisch aus: „Es müssen zahlreiche Parameter überprüft werden wie Schonzeit oder nicht, wie sind die Auswirkungen, entsteht eine gefährliche Situation und vieles andere mehr.“ Dies leitet in der Regel ein Biberberater des Landratsamtes ein, der vor Ort die Situation in Augenschein nimmt und dann eine Stellungnahme abgibt. Zwei solcher ehrenamtlicher Berater hat das Landratsamt derzeit, einer davon, Paul Zahn, scheidet in Kürze aus. Deshalb sucht das Landratsamt derzeit einen Nachfolger für diese Tätigkeit. Die Aufgabe, so teilte gestern der Sprecher des Landratsamtes Wolfgang Müller mit, erfordere zwischen fünf und 15 Stunden im Monat und könne zeitlich flexibel ausgeführt werden. Die Biberberater, es können auch Beraterinnen sein, erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung und sind unfall- sowie haftpflichtversichert. Für die Untere Naturschutzbehörde erfüllen sie eine wichtige Aufgabe.

    Dieses beauftrage dann seine Biberberater, bestimmte Situationen zu klären und auch vor Ort zu beraten. Aufgrund derer Stellungnahme werden die Kollegen auch unter Umständen über erforderliche Zugriffsmaßnahmen oder Schadensausgleichszahlungen entscheiden.

    So wie im Fall Hofstetten auch. Der Biberbeauftragte stellte im dortigen Wassergraben eine Höhle – keinen Biberbau – und einen Damm fest. Das Landratsamt erteilte die Beseitigungsgenehmigung, da zudem die beiden Bauwerke offenbar vom Biber nicht mehr genutzt wurden. Benedikt Berchtold: „Ich war vor einer Woche dort und hab kein Tier mehr angetroffen.“ Inzwischen weiß auch er es genau. Aufmerksam gemacht durch den LT-Artikel am Wochenende („Auch der Biber will in Hofstetten bauen“) hatte Claudia Lutz Kontakt mit dem Bürgermeister und ihm die Regeln verdeutlicht. „Das werde ich am Donnerstag im Gemeinderat noch einmal deutlich machen“, verspricht der Bürgermeister, der zum gemachten Fehler steht. Sollte der Biber zurückkehren, ist dennoch Zurückhaltung angesagt. Claudia Lutz: Dann muss es uns erneut gemeldet werden.“ Und: Derzeit ist Schonzeit für das streng geschützte Tier.

    Biberberater Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit interessiert, kann sich bis zum 31. Mai (Anschreiben, Lebenslauf) melden.

    Kontakt: Sachgebiet 42, Naturschutz, Von-Kühlmann-Straße 15, Landsberg. E-Mail: poststelle @LRA-LL.bayern.de

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