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Landkreis Landsberg: Das Impfzentrum des Landkreises Landsberg startet

Landkreis Landsberg

Das Impfzentrum des Landkreises Landsberg startet

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    Am Impfzentrum des Landkreises Landsberg in Penzing können Bürger ab sofort Termine vereinbaren.
    Am Impfzentrum des Landkreises Landsberg in Penzing können Bürger ab sofort Termine vereinbaren. Foto: Ariel Schalit/AP/dpa (Symbolfoto)

    Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass die Errichtung des Impfzentrums am ehemaligen Fliegerhorst in Penzing abgeschlossen ist. Bürger über 80 Jahre werden angeschrieben, dass sie sich impfen lassen können. Mit der Auslieferung des Impfstoffs an den Landkreis werde voraussichtlich am 27. Dezember begonnen.

    Die Zufahrt zum Impfzentrum erfolgt laut Pressemeldung ausschließlich über die Hauptwache. Die Strecke von der Hauptwache zum Impfzentrum sei beschildert (gelbe Schilder). Derzeit werde noch geprüft, wie ein Shuttlebus-Verkehr zum Impfzentrum eingerichtet werden kann, wie Wolfgang Müller, der Pressesprecher des Landratsamts, auf Nachfrage sagt. Der Shuttlebus könnte am Bahnhof in Landsberg starten.

    Das Impfzentrum in Penzing ist startklar. Noch fehlt aber der Impfstoff.
    Das Impfzentrum in Penzing ist startklar. Noch fehlt aber der Impfstoff. Foto: Thorsten Jordan

    Da in einer ersten Phase – voraussichtlich ab Anfang Januar – unter anderem Menschen im Alter ab 80 Jahren geimpft werden, haben Landratsamt und Gemeinden alle Bürger über 80 Jahre angeschrieben und mit den notwendigen Informationen versorgt. Gleichzeitig würden dann mobile Impfteams damit beginnen, Personal, Patienten, Bewohner von Klinikum, Pflege- und Behinderteneinrichtungen (auch ambulanten) zu impfen. Mobile Impfteams könnten auch Menschen über 80 Jahre, die nicht mehr mobil sind, bei einem Hausbesuch versorgen.

    Die Impfberechtigten werden vom Landratsamt angeschrieben, danach sei eine Terminvereinbarung möglich. Bei Rückfragen zur Impfung und zu Corona kann man sich an die Corona-Info-Hotline unter 08191/129-1680 wenden. Die Nummer zur Terminvereinbarung erhalten die Impfberechtigten mit dem Schreiben des Landratsamtes.

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