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Landkreis Landsberg: Corona-Regeln: Was sich im Kreis ändert, auch im Sport

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Corona-Regeln: Was sich im Kreis ändert, auch im Sport

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    Ab Mittwoch findet an den Grundschulen im Landkreis Landsberg wieder Präsenzunterricht statt. Wie das Landratsamt mitteilt, treten weitere Corona-Lockerungen in Kraft.
    Ab Mittwoch findet an den Grundschulen im Landkreis Landsberg wieder Präsenzunterricht statt. Wie das Landratsamt mitteilt, treten weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Foto: Alexander Kaya

    Am Montag ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Landsberg auch am fünften Tag in Folge unter dem Wert von 50 geblieben. Deswegen gelten ab Mittwoch neue Regelungen. Weitere Änderungen könnten am Wochenende folgen. Denn das Landratsamt hat einen Antrag für weitere Öffnungsschritte beim Gesundheitsministerium gestellt, der unter anderem Änderungen in der Gastronomie und im Einzelhandel betrifft. Zudem hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstagnachmittag weitere Lockerungen noch vor den Pfingstferien in Aussicht gestellt.

    Im Landratsamt ist aufgrund der Vielzahl an neuen Schreiben aus den Ministerien die Verwirrung groß. „Das stellt uns vor riesige Herausforderungen“, sagt Pressesprecher Wolfgang Müller. So habe man zuletzt die Regelungen für den Sport zu großzügig ausgelegt. Zwischenzeitlich habe das Ministerium die Vorgaben konkretisiert. Dies habe nun zur Folge, das im Landkreis Landsberg für Sport im Außenbereich strengere Regeln gelten, obwohl die Inzidenz gesunken ist. Diese Regeln gelten laut Landratsamt ab Mittwoch:

    Sport im Innenbereich

    • Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu zehn Personen (unabhängig von der Anzahl der Hausstände) oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
    • Für kontaktfreien Sport ist ein Testnachweis erforderlich.
    • Kontaktsport im Innenbereich ist weiterhin nicht zulässig.

    Sport im Außenbereich:

    • Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu zehn Personen (unabhängig von der Anzahl der Hausstände) oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Für kontaktfreien Sport ist kein Testnachweis erforderlich.
    • Kontaktsport ist zulässig für maximal fünf Personen über 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen, sofern diese über einen aktuellen Testnachweis verfügen (Anmerkung: die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht).
    Trainieren im Fitnessstudio – in Pandemiezeiten war das lange nicht möglich.
    Trainieren im Fitnessstudio – in Pandemiezeiten war das lange nicht möglich. Foto: Daniel Weber

    Fitnessstudios:

    Noch müssen Fitnessstudios geschlossen bleiben. Auch die Studios von Hardy’s in Landsberg und Greifenberg, die zuletzt geöffnet hatten und sich dabei darauf berufen hatten, dass sie ein Sportbetrieb sind. Am Dienstagmittag ordnete das Landratsamt via Bescheid die Schließung an, sagt Geschäftsführer Johannes Klinke unserer Zeitung. Kurz danach kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) weitere Lockerungen an. Ab Freitag dürften auch Fitnessstudios wieder öffnen – in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz unter 100. „Mit Test und Buchungen und Maske bis zum Gerät „unter dem Motto Click & Fit“, sagte Söder. Sinke die Inzidenz unter 50, entfalle für die Besucher die Pflicht, einen negativen Corona-Test vorzulegen. „Wir dürfen also am Freitag wieder öffnen“, so Klinke.

    Handel und Dienstleistungen:

    Eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung sind laut Landratsamt nicht mehr erforderlich. Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

    • der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann,
    • der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche,
    • in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal und
    • der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten.

    Schulen:

    In den Klassen der Grundschulstufe findet Präsenzunterricht statt. Im Übrigen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige können öffnen.

    Kulturstätten:

    Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten gilt: eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung ist nicht mehr erforderlich. Weiterhin besteht die Pflicht für Besucher, dass ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern gewahrt wird sowie FFP-2-Maskenpflicht. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten.

    Bei den Kontaktbeschränkungen gibt es vorerst keine Änderungen im Landkreis Landsberg.
    Bei den Kontaktbeschränkungen gibt es vorerst keine Änderungen im Landkreis Landsberg. Foto: Thorsten Jordan

    Kontaktbeschränkungen:

    Keine Änderungen ergeben sich bezüglich der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (weiterhin maximal zwei Hausstände mit fünf Personen über 14 Jahren, soweit nichts Abweichendes geregelt ist).

    Gastronomie, Theater, Kino:

    Keine Änderungen gibt es vorerst für die Außengastronomie, die Theater und Konzerthäuser, sowie die Kinos. Das Landratsamt Landsberg hat am Dienstag einen Antrag beim Bayerischen Gesundheitsministerium auf weitere Lockerungsschritte (keine Testpflicht mehr in der Außengastronomie, in Theatern, Konzerthäusern und Kinos) gestellt. Für die Beurteilung einer stabilen Inzidenz unter 50 und damit weiterer Lockerungsschritte – so das Gesundheitsministerium – sollte ein längerer Zeitraum für die Beurteilung (sieben Tage) in die Betrachtung einfließen.

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