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Landkreis Landsberg: Corona-Lockerungen: Diese Regeln gelten ab Montag in Landsberg

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Corona-Lockerungen: Diese Regeln gelten ab Montag in Landsberg

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    Gastronomen dürfen im Landkreis Landsberg ab Montag ihre Außenbereiche wieder öffnen.
    Gastronomen dürfen im Landkreis Landsberg ab Montag ihre Außenbereiche wieder öffnen. Foto: dpa

    Während andere Regionen im Freistaat weiter mit Inzidenzen von weit über 100 zu kämpfen haben und dort die sogenannte Corona-Notbremse greift, hat sich der Wert im Landkreis Landsberg in den vergangenen Tagen konstant unter 100 eingependelt. Am Freitag lag er bei 67,3 – Spitzenwert in der laufenden Woche. Wie Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamts mitteilt, sind Öffnungen jedoch nicht nur an die Inzidenz geknüpft, sondern vor allem an die Genehmigung des Gesundheitsministeriums. Diese ist inzwischen eingegangen, wie die Kreisverwaltungsbehörde am Freitagabend in einer Pressemitteilung bekannt gab.

    Dies bedeutet, dass Öffnungsschritte in mehreren Bereichen nach Maßgabe von Rahmenkonzepten offiziell zugelassen sind. Die Öffnung der Außengastronomie istlaut Landratsamt für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung möglich.

    Außengastronomie: Keine Testpflicht für Gäste aus einem Hausstand

    Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, ein Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich. Personen aus einem Hausstand können laut Landratsamt ohne Testpflicht an einem Tisch sitzen.

    Wie das Landratsamt weiter mitteilt, dürfen auch Theater und Konzerthäuser sowie Kinos für Besucher mit einem Testnachweis öffnen. Bei den Tests gelten dieselben Maßgaben wie in der Gastronomie.

    Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmelist ebenfalls unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen, wieder möglich.

    Das Landratsamt weist darauf hin, dass in allen Bereichen die jeweiligen Rahmenkonzepte des Gesundheitsministeriums zu beachten sind. Zudem gelten die neuen Regelungen nur so lange, wie der maßgebliche Wert der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 für den Landkreis Landsberg an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht überschritten wird. In diesem Fall würden die neuen Regelungen ab dem übernächsten Tag der Feststellung wieder außer Kraft treten. (lt)

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