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Landkreis Landsberg: Corona: Kreis Landsberg übersteigt Frühwarnwert

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Corona: Kreis Landsberg übersteigt Frühwarnwert

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    Im Landkreis Landsberg ist der Corona-Frühwarnwert erreicht worden.
    Im Landkreis Landsberg ist der Corona-Frühwarnwert erreicht worden. Foto: Robert Michael/dpa (Symbolbild)

    Am Freitagmorgen meldete das Landratsamt Landsberg folgende Zahlen: Aktuell sind 47 Personen im Landkreis Landsberg positiv auf das Coronavirus getestet worden und befinden sich damit in Quarantäne. Damit stieg die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner auf 40,8. Der Frühwarnwert liegt bei 35.

    „Stand Freitag sind aktuell 47 Personen im Landkreis Landsberg positiv auf das Coronavirus getestet“, so Wolfgang Müller, der Pressesprecher des Landratsamtes. Ein Teil der Infizierten hätte Symptome entwickelt. „Es sind keine schweren Erkrankungen. Eine Person befindet sich derzeit im Klinikum Landsberg, aber da liegt eine Verbindung mit anderen Krankheiten vor“, so Müller weiter. Insgesamt würden sich mit den 47 positiv Getesteten und Infizierten derzeit 390 Personen im gesamten Landkreis in häuslicher Quarantäne befinden. Das bedeutet im Vergleich zum Donnerstag einen signifikanten Anstieg – da waren es noch 287.

    An weiterführenden Schulen im Kreis Landsberg gilt wieder Maskenpflicht

    In Gebieten mit steigenden Infektionszahlen haben die Gesundheitsämter spätestens ab einer Sieben-Tages-Inzidenz über 35 laut Innenministerium folgende Maßnahmen durch Allgemeinverfügung anzuordnen:

    • Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
    • Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
    • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen begrenzt.

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