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Landkreis Landsberg: Corona-Ampel ist den dritten Tag in Folge im Kreis Landsberg auf Rot

Landkreis Landsberg

Corona-Ampel ist den dritten Tag in Folge im Kreis Landsberg auf Rot

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    Der Corona-Inzidenzwert ist im Landkreis Landsberg seit drei Tagen über 50.
    Der Corona-Inzidenzwert ist im Landkreis Landsberg seit drei Tagen über 50. Foto: Matthias Balk/dpa(Symbol)

    Ab Mittwoch heißt es für die Menschen im Landkreis Landsberg beim Shopping: Terminvereinbarung im Einzelhandel. Denn seit Samstag ist der Corona-Inzidenzwert drei Tage in Folge konstant über 50. Am Montagmorgen meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) für den Landkreis einen Inzidenzwert von 81,5. Dieser Wert sagt aus, wie viele Menschen sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Coronavirus infiziert haben oder positiv getestet wurden (hochgerechnet auf 100.000 Einwohner).

    Im Vergleich zum Sonntag wurden zwölf neue Infektionen gemeldet. Erfahrungsgemäß sind die Werte rund um die Wochenenden allerdings nicht so aussagekräftig, da weniger Tests durchgeführt werden. Seit Beginn der Pandemie gab es im Landkreis Landsberg nach offiziellen Angaben 3242 Corona-Fälle, 59 Menschen starben in Zusammenhang mit der Viruserkrankung. Nach Angaben vom Montag befinden sich laut Landratsamt 129 Personen wegen einer Infektion oder positivem Test in häuslicher Quarantäne. Hinzukommen 545 Kontaktpersonen ersten Grades.

    Etwas entspannt hat sich die Lage im Klinikum Landsberg: Dort werden nach Angaben des Landratsamtes derzeit acht Covid-19-Patienten behandelt, zwei von ihnen auf der Intensivstation. Bislang erhielten (Stand Sonntag, 28. März) 12.036 Menschen eine Erstimpfung gegen das Coronavirus, 5510 haben volle Immunisierung, so das Landratsamt.

    Vor allem beim Einkaufen gibt es einige Änderungen

    Welche Regeln - abhängig von der Inzidenz - im Landkreis Landsberg gelten, sehen Sie hier. Am Montag gab das Landratsamt Landsberg bekannt, welche Verschärfungen ab Mittwoch, 31. März, gelten.

    Sport: Erlaubt ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt) oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.

    Einzelhandel: Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum (Click + Meet). Dabei gilt: ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft an-wesenden Kunden darf nicht höher sein, als ein Kunde je 40 Quadratmeter der Verkaufsfläche. In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht. Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten. Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden wie folgt zu erheben: Zu dokumentieren sind jeweils Namen und Vornamen, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes. Diese müssen durch den Kunden wahrheitsgemäß angegeben werden. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch in elektronischer Form erfolgen.

    Kulturstätten: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig gewahrt wird. Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten. Der Betreiber hat die Kontaktdaten in gleicher Weise zu erheben wie der Einzelhandel.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Corona in Landsberg: Die Osterruhe einhalten

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