Besonders an beliebten Plätzen in der Landsberger Innenstadt wie der Lechmauer am Peter-Dörfler-Weg oder am Hauptplatz herrschte am Wochenende reges Treiben. Einige genossen die ersten warmen Sonnenstrahlen mit einem Bier oder einem Glas Wein in der Hand. Ohne es zu wissen, verstießen sie damit gegen eine Corona-Regel. Überall dort, wo im Kreis Landsberg an öffentlichen Maskenpflicht herrscht, darf momentan kein Alkohol getrunken werden. Eine Regelung, die im Vorfeld offenbar nicht kommuniziert worden war.
Markita Jehle, Inhaberin des gleichnamigen Cafés an der Landsberger Karolinenbrücke, erlebte am Dienstag eine böse Überraschung. In den vergangenen Tagen hatte sie viele Gäste mit alkoholischen Getränken zum Mitnehmen versorgt. „Bei mir stand plötzlich der Sicherheitsdienst und hat gefragt, ob ich nicht vom Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen wüsste“, sagt sie. Die Männer hätten sie außerdem darauf hingewiesen, dass jene Anordnung überall dort gelte, wo aktuell Maskenpflicht herrscht. „Sie waren mega nett und haben mir auch nicht mit einem Bußgeld gedroht“, erzählt Jehle. Dennoch sei sie überrascht gewesen, denn von der Regelung habe sie zum ersten Mal gehört. „Ich bin sehr irritiert, dass wir vonseiten des Landratsamts oder der Stadt nichts erfahren haben“, sagt Markita Jehle.
Landsberger Gastronomen wissen nichts von der Regelung
Inzwischen habe sie mit mehreren Kollegen aus der Landsberger Gastronomie gesprochen, denen es genauso erging. „Es werben ja alle mit damit, dass sie alkoholische Getränke to go anbieten.“ Am Wochenende habe sie außerdem beobachtet, dass zahlreiche Ausflügler ihr Bier und ihren Wein selbst mitgebracht hätten.
„Es handelt sich nicht um ein Alkoholverkaufsverbot, sondern um ein Konsumverbot“, sagt Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landsberger Landratsamts, auf LT-Nachfrage. Nachdem das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum gekippt worden war, seien die Kreisverwaltungsbehörden dazu angehalten, entsprechende Orte zu benennen. Die Regelung gelte seit Donnerstag (18. Februar) und sei im Amtsblatt veröffentlich worden. „Das ist aber scheinbar nicht so richtig angekommen.“ Erst am Dienstag benannte das Landratsamt die Örtlichkeiten in einer Pressemitteilung - auf Nachfrage unserer Zeitung.
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