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Kreisausschuss: Erholungsgebiet Eching: Sanieren und Übergeben

Kreisausschuss

Erholungsgebiet Eching: Sanieren und Übergeben

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    Das Erholungsgebiet bei Eching mit seiner Liegewiese direkt am Ammersee (oben) und dem Restaurant (unten) mit den Bootsplätzen.
    Das Erholungsgebiet bei Eching mit seiner Liegewiese direkt am Ammersee (oben) und dem Restaurant (unten) mit den Bootsplätzen. Foto: Fotos: Thorsten Jordan

    Eching Der Landkreis ist Eigentümer etlicher Liegenschaften. In der Region ist es zum Beispiel eher selten, dass ein

    Für den Rathauschef sind die Gebäude und Flächen eine Art Visitenkarte Echings. „Uns wäre daher daran gelegen, dass das Gebiet besser und zeitnaher gepflegt wird.“ Der Bauhof der Gemeinde könnte diese Arbeiten flexibel erledigen. In nicht öffentlicher Sitzung hat Siegfried Luge bereits mit seinen Kollegen aus dem Gemeinderat darüber gesprochen. Dabei sei klar geworden, dass die Echinger keine überdimensionierte Anlage wollen.

    Das ist auch nicht geplant, wie Monika Sedlmaier, die Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege, in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses sagte Es sei vorgesehen, dass der Landkreis die Anlage im kommenden Jahr saniert und in einen „guten Pflegezustand“ bringt. Dies solle unabhängig von einer späteren Übernahme des Betriebs durch die Gemeinde erfolgen.

    Als mögliche Ziele hat die Fachberaterin unter anderem den Schutz wertvoller Bestandteile der Landschaft, einen naturverträglichen Wassersport und einen attraktiven Badeplatz für Familien ausgegeben. Dazu zählt Monika Sedlmaier ein Surf- und Kiteverbot zwischen Mitte Oktober und Ende März, die Neuregelung der Öffnungszeiten und Reinigung der sanitären Anlagen und die Erweiterung der Liegewiese bis zur Einlassstelle für Boote des Echinger Segelclubs. Damit das Erholungsgebiet attraktiver wird, sieht das Konzept auch die Verbesserung der Parkmöglichkeiten vor. Die Eingangsbereiche sollen neu gestaltet, Wege instand gesetzt und die Beschilderung verändert sowie erweitert werden. Wer die Natur beobachten möchte, könnte dies von einem Aussichtsturm tun.

    Alle Rechten und Pflichten

    Wie in der Sitzung von Jürgen Felbinger, dem Leiter der Finanzverwaltung, erläutert wurde, könnte der Gemeinde nach dem Ende der Baumaßnahmen der Betrieb des Erholungsgebietes vertraglich übertragen werden. Der Landkreis bleibe weiterhin Eigentümer, die Gemeinde erhalte alle Rechte und Pflichten für den Betrieb. Sie übernehme bestehende Pachtverträge, erhalte Pachteinnahmen und sonstige Erlöse. Unterhalt, Instandhaltung und Verkehrssicherungspflicht kommen laut

    Überschüsse sind nach Meinung der Finanzverwaltung nicht zu erwarten. „Uns geht es auch nicht um den Gewinn. Wir wollen eine schöne Anlage“, sagt Siegfried Luge. Er erhofft sich zudem Synergieeffekte für den gemeindlichen Bauhof. Denn für die Pflege der Grünanlagen, zum Beispiel dem Dorfanger, werde das gleiche Gerät benötigt, wie für die Pflege der Anlagen am Ammersee. Allerdings, soweit Anlagen beseitigt, Bäume gefällt oder andere Veränderungen vorgenommen werden, werden die Echinger wohl das Landratsamt fragen müssen. Eine entsprechende Vereinbarung sollte nach Ansicht der Finanzverwaltung getroffen werden. Die Einzelheiten seien in einem Vertrag zu regeln.

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