Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat überraschend ihre Entscheidung über das Königsfischen in Hurlach (Landkreis Landsberg) geändert. Nach einer "internen Überprüfung" wurde das Ermittlungsverfahren gegen die Teilnehmer des Angelwettbewerbs nicht wegen geringer Schuld, sondern "mangels hinreichenden Tatverdachts" eingestellt, teilte die
Kreis Landsberg