Das darf es eigentlich nicht geben. Um seine Interessen durchzusetzen, gefährdet ein Mann andere. Die Geschichte spielt in Kinsau. Jahrelang durften Fußgänger ein Grundstück queren, das direkt an der viel befahrenen Staatsstraße liegt. Seit ein paar Monaten ist das verboten. Der Eigentümer schob dem ganzen einen Riegel vor. Er sagt, bei der Ausfahrt aus seinem Grundstück würden die Fußgänger seine Sicht behindern.
Kommentar
Der Grundstücksbesitzer sollte sein Handeln überdenken
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