Startseite
Icon Pfeil nach unten
Landsberg
Icon Pfeil nach unten

Kläranlage Eching: 232 Unterschriften gegen die Biomüllvergärung

Kläranlage Eching

232 Unterschriften gegen die Biomüllvergärung

    • |
    Der alte Faulturm (vorne) kann für die Biomüllvergärung genutzt werden, im Norden (Bildhintergrund) müsste jedoch eine Halle zur Anlieferung gebaut werden. Dagegen wurde ein Bürgerbegehren initiiert.
    Der alte Faulturm (vorne) kann für die Biomüllvergärung genutzt werden, im Norden (Bildhintergrund) müsste jedoch eine Halle zur Anlieferung gebaut werden. Dagegen wurde ein Bürgerbegehren initiiert. Foto: Foto: Stephanie Millonig

    Eching „Sind Sie gegen den Neubau einer Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage in

    Belästigung durch Gerüche und Explosionen?

    Wie berichtet plant der Abwasserzweckverband Ammersee-West, 8500 Tonnen Biomüll aus dem Landkreis Starnberg zu Biogas zu vergären, jetzt werden schon Faulschlämme zu Gas umgewandelt. Die Gegner erwarten ein „extrem erhöhtes Schwerlastaufkommen, die Gefahr von Störfällen (Geruchsbelästigung, Explosionsbelästigung)“ sowie eine Expansion der Anlage, wenn Bioabfälle aus den Landkreisen Landsberg und Fürstenfeldbruck hinzukommen.

    Weingartner findet es zwar grundsätzlich richtig, Biomüll zu vergären, seine Information aus Starnberger Expertisen ist aber, dass die geplante Anlage in Eching längerfristig zu klein ist, vor allem wenn im Landkreis Landsberg flächendeckend Biomüll gesammelt wird. „Man sollte gleich eine gescheite Anlage bauen, hier ist eh schon alles zu klein.“ Er selbst hält das Gewerbegebiet Gilching für einen passenderen Standort als Eching. Dort könne dann auch die Abwärme im Gewerbegebiet genutzt werden. Bei den Echinger Planungen geht es laut Weingartner nur um die Kläranlage, die so Stromkosten spart. Er kann wenig mit der Argumentation anfangen, dass Eching über die Allgemeinheit von diesen Einsparungen profitiert.

    Mit 232 Unterschriften ist bei 1752 Einwohnern das zehnprozentige Quorum erreicht für ein Bürgerbegehren. Jetzt muss der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Nach Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung können „Gemeindebürger über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren)“. Ob es sich bei diesem Bau einer Bioabfallvergärung um eine Entscheidung im Wirkungsbereich der Gemeinde handelt, wird laut geschäftsleitendem Beamten Ralf Müller das Landratsamt zu entscheiden haben.

    Braucht es einen Bebauungsplan oder nicht?

    Die Gretchenfrage lautet „Bebauungsplan Ja oder Nein“. Für die bestehende Kläranlage gibt es keinen Bebauungsplan, ihre Genehmigung basiert auf dem Paragrafen 35 Baugesetzbuch, wonach Anlagen der öffentlichen Versorgung der Abwasserwirtschaft im Außenbereich privilegiert sind, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Im Flächennutzungsplan ist das Areal entsprechend ausgewiesen.

    „Es liegt am Landratsamt zu entscheiden, ob die vorgesehene Halle eine Erweiterung der bestehenden Anlage ist, oder ob es einen Bebauungsplan braucht“, erläutert Müller die Rechtslage. Anstelle eines Schönungsteiches im Norden soll eine Halle für die Anlieferung des Biomülls erfolgen, Faulturm und Lagerstätte existieren bereits, der Bereich der Blockheizkraftwerke muss ausgebaut werden. Wenn kein Bebauungsplan erforderlich ist, ist hier nur über eine bauliche Nutzungsänderung zu bestimmen. Laut Müller handelt es sich dann „lediglich um Gesetzesverwaltung“, sodass auch kein Bürgerentscheid darüber erfolgen könne.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden