Keine Extrawurst für Erben
Dießen/Riederau (ger) - Wie weit soll die Verdichtung von Innerortslagen in Dießen gehen? Diese Grundsatzfrage hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner jüngsten Sitzung gestreift. Den Anlass boten zwei Anträge von Grundeigentümern, die eine Erhöhung des Baurechts auf ihren Flächen erreichen wollten. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Galt bisher, lieber im bebauten Bereich zu verdichten, als im Außenbereich neue Baugebiete auszuweisen, sah sich Bürgermeister Herbert Kirsch veranlasst, diese Linie etwas differenzierter zu betrachten. Das Prinzip Verdichtung wolle er zumindest in den mit Bebauungsplan versehenen Gebieten nicht immer zum Zug kommen lassen.
Konkret ging es im Bauausschuss um zwei Bebauungspläne. Im ersten Fall beantragte die Erbin eines 1536 Quadratmeter großen Grundstücks größere Bauflächen auszuweisen, wie dies bereits 1993 für zwei gegenüberliegende Grundstücke gemacht worden sei. Zu einer weiteren Änderung und der Schaffung weiteren Baurechts sah der Ausschuss jedoch keine Veranlassung. Wenn, so der Vorschlag des Bauamtes, dann müsste das gesamte Bauquartier betrachtet werden. Auch Franz Kubat (Dießener Bürger) warnte davor, dem Wunsch der Erbin nachzugeben: "Es geht nur um die Vermarktung, ansonsten wäre es aber zum Nachteil der Gemeinde und der Nachbarn."
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