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Justiz: Bei Razzia verletzt: Frau verklagt Freistaat

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Bei Razzia verletzt: Frau verklagt Freistaat

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    Sprengstoff, Munition und Waffen, die in dem Haus in Walleshausen gehortet und versteckt waren, führten damals zu dem intensiven Polizeieinsatz.
    Sprengstoff, Munition und Waffen, die in dem Haus in Walleshausen gehortet und versteckt waren, führten damals zu dem intensiven Polizeieinsatz.

    Landsberg Mit einer Forderung nach Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Walleshausen sieht sich der Freistaat Bayern konfrontiert. Gegen Beamte eines Sondereinsatzkommandos, das am 26. November 2009 einen dort lebenden 55-jährigen Mann in einer aufsehenerregenden Aktion verhaftet hatte, wurde nun von der Ehefrau des inzwischen verurteilten Mannes außerdem über den

    Die Erstürmung des Hauses, so schildert Marcus Becker das damalige Szenario, sei ohne jegliche Vorwarnung erfolgt. Die Frau saß mit ihrem Ehemann nichts ahnend beim Nachmittagstee. Plötzlich sei das Wohnzimmerfenster eingeschlagen worden, durch die Öffnung flog eine Blendgranate. „Meine Mandantin erhob sich von der Couch, um nach dem Rechten zu schauen“, so

    „Persönlich kann ich gut verstehen, dass die Polizei angesichts der potenziellen Gefahr, die vom Ehemann drohte, entsprechend vorging“, sagt Marcus Becker. Die

    Was er allerdings nicht verstehen kann, sei die Tatsache, dass die völlig unbescholtene Frau, die mit der Waffengeschichte nichts zu tun hatte, nicht geschützt wurde. Im Gegenteil: Marcus Becker berichtet, dass seine Mandantin während des Zugriffs und trotz ihrer offensichtlichen und schweren Verletzung von SEK-Beamten „in den Würgegriff“ genommen und zu Boden befördert worden sei. Dort sei sie gefesselt und fixiert worden. Es sei auch kein Arzt hinzugezogen worden, obwohl die Frau wiederholt danach verlangt habe. Ohne Kleidung und Schuhe, so Becker weiter, sei sie dann letztendlich doch, nur in eine Decke gehüllt, ins Krankenhaus gebracht worden. „Nicht einmal die Familie wurde benachrichtigt, obwohl ausdrücklich darum gebeten wurde.“

    Bayerisches Innenministerium ist inzwischen informiert

    Inzwischen hat Marcus Becker auch das Bayerische Innenministerium über die Vorgehensweise der Polizeibeamten, insbesondere der des SEK, informiert. Der Rechtsanwalt der Landsberger Kanzlei Becker & Partner wirft dem SEK-Südbayern unter anderem vor, die Verletzungen der Frau zu bagatellisieren. So hat er eine schriftliche Stellungnahme erhalten, wonach die Verletzungen der Frau nicht von einer Blendgranate, sondern von einer Glasscherbe herrühren („Dabei muss sie sich in eine größere Glasscheibe gesetzt haben und erlitt dadurch eine faustgroße Risswunde an der linken Gesäßhälfte“). Weiter sprechen die Polizeibeamten davon, dass die Frau „hysterisch schreiend“ umhergelaufen sei und im Hausgang durch weitere Eindringkräfte fixiert werden konnte. Marcus Becker hält es allerdings für erwiesen, nicht zuletzt aufgrund der ärztlichen Berichte und der Fotos der Wundstelle, dass ein Hinsetzen auf eine Glasscherbe nicht geeignet sei, derartige Verletzungen herbeizuführen. Daher beziffert er auch das eingeforderte Schmerzensgeld auf 100000 Euro. Eine Stellungnahme des Innenministeriums zu den Vorgängen verlangte er bis zum heutigen Tag, bis gestern lag ihm jedoch noch keine Antwort vor.

    Dieser Zeitrahmen scheint Peter Burghardt, stellvertretender Pressesprecher des Innenministeriums, auch ein wenig eng gegriffen. Auf Anfrage des LT gab er an, dass solche Vorwürfe grundsätzlich ernst genommen würden und in den entsprechenden Fachabteilungen jeweils umgehend darauf reagiert werde. Eine Klärung des Sachverhalts benötige allerdings eine angemessene Zeitspanne. Konkret konnte er zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nichts zu dem Anschreiben von Marcus Becker sagen.

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