Bleiben die Asylcontainer in der Iglinger Straße in Landsberg oder müssen sie zum Jahresende abgebaut werden? Diese Frage bleibt vorerst unentschieden. Das Landratsamt hatte zwar bei der Stadt beantragt, die bis Jahresende befristete Baugenehmigung um drei Jahre bis Ende 2022 zu verlängern. Eine Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen fasste der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung jedoch nicht.
Die Sache stellt sich nämlich recht unterschiedlich dar – je nachdem, ob man sie aus politischem Blickwinkel betrachtet oder nach dem Baurecht. Politisch beruft man sich im Stadtrat darauf, dass die Genehmigung für die Flüchtlingsunterkünfte schon einmal verlängert worden sei und man bei den Anwohnern im Wort stehe, dass Ende 2019 Schluss sei.
Darauf verwies beispielsweise auch der Referent für Asyl, Jost Handtrack (Grüne). Er warnte davor, mit einer erneuten Verlängerung einer „Alternative für Landsberg“ eine Steilvorlage zu liefern. Außerdem deutete er auf einen Antrag der CSU, die einen Eigenbedarf der Stadt reklamierte: Die CSU hatte beantragt, eine Verlängerung abzulehnen, weil man das Gelände für eine Interims-Kindertagesstätte benötige. Zudem gebe es Alternativen, so Handtrack: Zum Beispiel könnten auf dem Schmitterbauern-Gelände in Alt-Kaufering oder westlich der Tennisplätze im Landsberger Norden Container aufgestellt werden. Auch leer stehende Gebäude auf dem ehemaligen Fliegerhorst in Penzing böten sich an.
Hans-Jürgen Schulmeister (Landsberger Mitte) mahnte eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge im Landkreis an: So lebten derzeit in Landsberg 206 Flüchtlinge, in Kaufering nur 33, und wenn die Soccerhalle geräumt wird, würden es noch weniger sein.
„Politisch sind wir im Zugzwang, dass wir diese Anlage entfernen“, sagte auch Oberbürgermeister Mathias Neuner (CSU), bevor er ein großes Aber folgen ließ, denn juristisch werde eine solche Ablehnung nicht durchsetzbar sein, sagte er mit Berufung auf Stadtjustiziarin Petra Mayer-Endhart. Auch wenn für diese Außenbereichslage gelte, dass eine Genehmigung nur ausnahmsweise und im Einzelfall zulässig sei, bestehe ein Rechtsanspruch des Landratsamts darauf, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt seien. Klagen von Nachbarn über Lärmbelästigungen seien „nicht Gegenstand einer baurechtlichen Beurteilung, sondern nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalls möglicherweise von Relevanz für das Polizei- und Ordnungsrecht oder das zivile Nachbarrecht“, heißt es dazu wörtlich in der Sitzungsvorlage. „Ich persönlich kann es nicht ablehnen“, erklärte Neuner, „deshalb muss ich leider dafür stimmen.“
Sollte der Stadtrat dies mehrheitlich tun, werde er den Beschluss aussetzen und der Rechtsaufsicht (im Landratsamt) vorlegen. Er wolle aber auch mit dem Landratsamt und der Regierung abklären, ob es eine andere Lösung geben könnte oder ob die beiden Behörden auf ihrem Rechtsanspruch beharrten.
Auf eine solche Zuspitzung mit Ablehnung und Auseinandersetzungen mit dem Landratsamt und der Rechtsaufsicht wollte es der Stadtrat dann aber doch nicht ankommen lassen. Traudl Lüßmann (Grüne) riet dazu, vor weiteren Gesprächen keinen Beschluss zu fassen. Eine Entscheidung wurde daraufhin einstimmig vertagt. Auch über den CSU-Antrag wurde daraufhin nicht mehr abgestimmt. (ger)