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Hurlach: Nach Behördenstreit: Innenminister erlaubt Tankstellen-Schild an B17

Hurlach

Nach Behördenstreit: Innenminister erlaubt Tankstellen-Schild an B17

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    Die B17-Ausfahrt Hurlach soll ein Hinweisschild auf die OMV Tankstelle erhalten
    Die B17-Ausfahrt Hurlach soll ein Hinweisschild auf die OMV Tankstelle erhalten Foto: Thorsten Jordan

    Der Amtsschimmel hat nun offenbar ausgewiehert. An der neuen B 17 darf bei Hurlach ein Hinweisschild auf das an der Tankstelle erhältliche Flüssiggas angebracht werden. Der Behördenstreit zwischen Landratsamt, Staatlichem Bauamt und Regierung von Oberbayern ist Geschichte. Denn Innenminister Joachim Herrmann höchstpersönlich hat als Chef der bayerischen Bauaufsicht sein Einverständnis zur Anbringung des 60 auf 60 Zentimeter großen Verkehrszeichens gegeben.

    Unsere Zeitung hatte im November von dem verzwickten Fall berichtet. Seit Sommer vergangenen Jahres ist die Tankstelle im Hurlacher Gewerbegebiet unweit der B 17 in Betrieb. Bürgermeister Wilhelm Böhm hatte bei der Verkehrsbehörde des Landratsamtes ein entsprechendes Hinweisschild beantragt, „um den einen oder anderen Autofahrer mehr an die Tankstelle zu bringen“. Der zuständige Abteilungsleiter Thomas Szczepkowski kam nach dem Wälzen der Gesetzesbücher zum Fazit: Auf der autobahnähnlichen Bundesstraße kann zwar kein Hinweisschild wie bei Autobahnrastanlagen angebracht werden, aber immerhin könne man auf das an der Tankstelle erhältliche Flüssiggas hinweisen. „An dieser Stelle macht es Sinn, da es entlang der B 17 nicht viele Tankstellen mit Flüssiggas gibt“, so seine Begründung. Daraufhin ordnete Szczepkowski beim Staatlichen Bauamt Weilheim die Anbringung von Verkehrszeichen 365-53 (siehe unten) an. Vergeblich. Denn dort sah man vor allem gewerbliche Interessen des Tankstellenbetreibers, und dass sich ein entsprechendes Hinweisschild nicht mit der strengen Beschilderungsrichtlinie decke, zumal die Hurlacher Tankstelle nicht direkt an der Bundesstraße liege, sondern hinter der Ausfahrt. Zur weiteren Prüfung wurde die Regierung von Oberbayern eingeschaltet, die im Oktober die Anordnung des Landratsamtes kassierte.

    Hurlachs Bürgermeister Wilhelm Böhm wandte sich deshalb an seinen Parteifreund und Stimmkreisabgeordneten Dr. Thomas Goppel, der sich wiederum beim Innenminister Joachim Herrmann für das Hinweisschild auf das in Hurlach erhältliche Autogas stark machte – mit Erfolg. In einem Schreiben des Innenministers an Goppel, das auch dem LT vorliegt, bewertet der Innenminister die Entscheidung der Regierung von Oberbayern als fachlich richtig. „Die Tankstelle in Hurlach ist keine Rastanlage. Allein der Umstand, dass sie wie viele andere Tankstellen auch in Nähe einer Anschlussstelle liegt, rechtfertigt grundsätzlich deren Beschilderung (...) nicht.“ Daran ändere auch das Angebot von Flüssiggas nichts. Dennoch sei der Innenminister „ausnahmsweise damit einverstanden“, dass das Schild mit einem Widerrufsvorbehalt aufgestellt wird. „Auf immer und ewig“ werde das Schild nicht stehen.

    Autogasschild und

    symbolisierte Kaffeetasse

    In seiner neuerlichen Anordnung hat Thomas Szczepkowski vom Landratsamt nun auf Anweisung eine zeitliche Begrenzung von fünf Jahren für die Beschilderung angeordnet. Nach Auskunft von Jörn Wettering vom Staatlichen Bauamt Weilheim sollen die Schilder nächste Woche montiert werden. Jeweils 500 Meter vor den Ausfahrten und dann noch mal direkt an der Abbiegespur. Zusätzlich wird auch das Symbol einer Kaffeetasse angebracht. Wettering sieht nach wie vor „keine Deckung mit den Richtlinien“, folgt aber der Anweisung von oben. Hurlachs Bürgermeister Wilhelm Böhm freut sich: „Es ist nett, wenn sich ein Minister um die Dinge des kleinen Lebens kümmert.“

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