Druckfrisch – weniger schön: Bürgermeister Günter Först verteilte in der jüngsten Iglinger Gemeinderatssitzung ein Schreiben von Rechtsanwalt Leopold Thum, in dem dieser die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) bezüglich der Klagen gegen das geplante Hochwasserrückhaltebecken an der Singold weitergibt. Und die sieht so aus: Der 8. Senat hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes München abgelehnt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Hochwasserrückhaltebecken