Von Dieter Schöndorfer Landsberg - Wer kennt ihn nicht, Peter Lustig, mittlerweile in Pension gegangener Gärtner und Bastler der Nation in der ZDF-Kinderserie "Löwenzahn". Er geht Dingen auf den Grund und erklärt sie - kindgerecht eben. Der Angeklagte im Prozess um Besitz und Handel mit Marihuana am Amtsgericht Landsberg könnte rein vom Optischen her ein Zwillingsbruder von Peter Lustig sein und auch er teilt die Liebe der Serienfigur zur Aufzucht von Pflanzen jeglicher Art. Doch dieser Hang, Grünpflanzen wachsen und gedeihen zu sehen, könnte den Mann teuer zu stehen kommen, ja, ihm unter Umständen sogar eine Haftstrafe einbringen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Schreiner nämlich vor, im Keller seiner Wohnung eine "professionelle Cannabis-Aufzuchtanlage" betrieben zu haben. Cannabis, das sind kleine, feinblättrige Pflanzen, aus denen zum Beispiel Marihuana hergestellt werden kann. Das ist nun mal verboten - sowohl der Besitz als auch der Handel - zumal, wenn es sich um nicht geringe Mengen dreht. Erwischt wurde der 48-Jährige, als er ein Päckchen aus Papenburg mit "olivgrünem Blütenmaterial" bekommen sollte, das aber niemals abgeschickt wurde, weil es unzureichend frankiert war. Das LKA Niedersachsen beschlagnahmte das Päckchen. Wer es denn abschicken wollte? "Ich habe nichts bestellt, nichts bekommen und weiß auch nicht, wofür oder für wen es sein sollte", ließ er Richter Dr. Wolfgang Daum wissen.
Dass bei ihm im Keller 68 Cannabispflanzen und 59 Setzlinge gefunden wurden, das konnte er nicht abstreiten, denn die Pflanzen wurden von Polizisten im Rahmen einer Hausdurchsuchung Ende November vergangenen Jahres bei ihm gefunden. Die Beamten entdeckten aber noch mehr, nämlich im gesamten Haus verteilt über 2000 Gramm Marihuana, in den unterschiedlichsten Verarbeitungszuständen. Das habe er alles für sich selbst gebraucht, gab der Mann zu Protokoll, auch, nachdem Richter Daum feststellte, dass dieser Vorrat ja für Jahre ausgereicht hätte, denn der Angeklagte will nur gelegentlich "am Freitagabend mal einen Joint" geraucht haben.
Vom Erfolg seiner Aufzucht, der ja mit einer gewissen Ergiebigkeit einherging, sei er völlig überrascht gewesen, denn er verfüge normalerweise nicht über den bei Gärtnern sehr geschätzten grünen Daumen. Sein Verteidiger: "Er versucht, alles Mögliche zu züchten, aber das wird eh alles nichts - nur das Cannabis wächst komischerweise." Woher er das Wissen habe, um solch eine professionelle Anlage zu betreiben? Das hole er sich im Internet. Das Zubehör, wie Lampen (Energiesparmodelle), Mühle, Lüfter und weitere Dinge dagegen, stamme alles vom Flohmarkt. Im Internet sammelte er zudem Daten und Erfahrungsberichte anderer "Züchter" mit verschiedenen Sorten Cannabis, die er gewissenhaft in eine Excel-Vergleichstabelle eintrug.
Als Händler habe er sich dennoch versucht, allerdings nicht mit Haschisch. Haschischpfeifen und Drehbretter (für Joints) bot er im Internet an, doch "das Geschäft lief nicht sonderlich gut". Gefunden wurden bei ihm im Haus auch noch verschiedene Päckchen mit Samen zum Beispiel der hawaiianischen Holzrose, die einen LSD-ähnlichen Stoff enthalte, aber laut Gutachter nicht verboten sei. Schlafmohn wollte er ebenso ziehen wie Riesen-Mammutbäume. Nicht verboten, aber ungewöhnlich und laut Verteidiger ohnehin zwecklos (der grüne Daumen!).
Die Staatsanwältin fand das Ganze aber nicht ganz so lustig und beantragte die Anhörung von weiteren Zeugen, darunter die Beamten der Polizeiinspektion Landsberg, die die Hausdurchsuchung durchführten. Das wird beim Fortsetzungstermin am Mittwoch, 25. Juni, der Fall sein.