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  3. Greifenberg: Im Gasthof wohnen bald Flüchtlinge

Greifenberg
06.10.2015

Im Gasthof wohnen bald Flüchtlinge

Im Gasthof Zur Post im Greifenberg will der Landkreis 50 Asylbewerber unterbringen.
Foto: Julian Leitenstorfer

Landkreis mietet Traditionsgaststätte als Asylunterkunft an

Greifenberg bekommt demnächst seine ersten Flüchtlinge und verliert eine Traditionsgaststätte: Am Donnerstag behandelt der Bauausschuss den Antrag auf Nutzungsänderung für den Gasthof zur Post. Pressesprecher Wolfgang Müller bestätigte gegenüber dem Landsberger Tagblatt, dass der Landkreis dort 50 Personen unterbringen will. Die Belegung solle Mitte bis Ende November stattfinden. Alleine für die Unterkunft in Greifenberg wird es wohl keinen Betreuer geben, aber ein sogenannter Kümmerer, der für zwei oder drei Standorte zuständig ist, soll auch Ansprechpartner für die Flüchtlinge in Greifenberg sein. Arbeitgeber ist der Landkreis, die Kosten übernimmt die Regierung von Oberbayern, ein Kümmerer pro 75 Asylbewerber ist der Schlüssel.

Der Gasthof zur Post ist das historische Wirtshaus in Greifenberg. Laut dem alten Kreisheimatbuch beschreiben Salbücher von 1465 und 1515, also die grundherrschaftlichen Besitzbücher, sowie eine so genannte Herdstättenbeschreibung von 1814 schon „den Wirtshof und die Taferne, das spätere Gasthaus zur Post“. In den vergangenen Jahren war im Saal des Wirtshauses auch des Öfteren Kleinkunst zu erleben gewesen, im Saal hatten auch Bürgerversammlungen und Vereinszusammenkünfte stattgefunden.

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18.10.2015

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betreut das SOS-Kinderdorf Ammersee-Lech etwa seit November-2014, und beständig baut dieser Einrichtungsverbund sein Engagement weiter aus mit neuen Wohngruppen in Kaufering, Dießen, Denklingen, Issing, Hagenheim. Mittlerweile betreut SOS-Kinderdorf Ammersee-Lech offenbar schon insgesat mehr jugendliche Flüchtlinge als einheimische, bayerische Kinder im SOS-Kinderdorf in Dießen.

Diese Transformation des SOS-Kinderdorf-Verbunds Ammersee-Lech zu einem Hilfswerk für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist zu begrüßen, (Verstoß NUB 7.2/7.3)