Wie Bürgermeister Quirin Krötz erläuterte, hat die Gemeinde einen rechtsgültigen Vertrag mit einem Bauträger zur Erstellung eines Netto-Marktes. Der Vertrag könne bis zum 30. Juni 2012 freiwillig aufgelöst werden. Von 1. bis 15. Juli sei es für beide Vertragspartner möglich schriftlich zu kündigen, wenn kein rechtsgültiger Bebauungsplan Gewerbegebiet Nord vorliegt, wie Krötz sagte. Bisher sei nur der Aufstellungsbeschluss im November 2010 gefasst worden. Daraufhin folgte die frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Behörden sowie die anschließende Würdigung der Stellungnahmen und der Billigungsbeschluss. Die anschließende einmonatige öffentliche Auslegung wurde nicht mehr durchgeführt. Das Bauleitverfahren liegt seit August 2011 auf Eis, berichtete Krötz. Der Gemeinderat sah sich veranlasst, das Verfahren wegen Einwendungen vonseiten der Bürger zu überdenken. Derzeit fehlen noch der Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan und die Genehmigung durch das Landratsamt sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan.
Gewerbegebiet