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Gericht sieht Genehmigung als zweifelhaft an
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Dießen Etappensieg für die Marktgemeinde Dießen: In der Auseinandersetzung um den Bau eines Vierspänners in der Rotter Straße 37 hat das Verwaltungsgericht München in einem Eilverfahren eine teilweise Baueinstellung verfügt. Außerdem wurde die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Das südlichste Reihenhaus darf damit vorerst nicht weitergebaut werden. In der Sitzung des Bauausschusses wurde am Montagabend zudem ein Tekturantrag des Bauherrn für eine Nutzungsänderung im streitgegenständlichen vierten Reihenhaus abgelehnt.
Das Bauvorhaben Rotter Straße 37 (Bauherr ist unter anderem der Architekt Wolf Frey) hat bereits eine längere Vorgeschichte. Frey hatte vor gut einem Jahr den Bau eines Vierspänners beantragt. Der Bauausschuss verweigerte aber sein Einvernehmen, weil sich die vier Einheiten nicht in die Umgebung einfügten. Nachdem der Bauherr eine Einheit gestrichen hatte, gab die Gemeinde ihr Plazet.
Ein halbes Jahr später unternahm Frey aber einen weiteren Vorstoß, um die vierte Hauseinheit bauen zu können. Der Bauausschuss lehnte dies erneut ab. Das Landratsamt setzte sich aber darüber hinweg und genehmigte die vier Reihenhäuser. Das Gebäude füge sich durchaus in die Umgebung ein, hieß es aus dem Landratsamt mit Verweis auf größere gewerblich genutzte Gebäude im Umfeld. Die Gemeinde zog gegen die daraufhin erteilte Baugenehmigung vors Verwaltungsgericht. Zwischenzeitlich wird auf dem Grundstück bereits gebaut. Um nicht vor dem Hauptsacheverfahren vollendete Tatsachen zu schaffen (mit dem Bau wurde Anfang Juni begonnen), verfügte das Gericht im Eilverfahren eine teilweise Baueinstellung. Dabei wurden auch bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit der durch die Kreisbehörde erteilten Baugenehmigung geäußert.
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