Drogen, Drogen, Drogen. Um dieses Thema drehte sich alles in einer Verhandlung am Amtsgericht in Landsberg. Angeklagt war ein Pärchen – sie 27 Jahre, er 34 Jahre –, das einen gewinnbringenden Handel mit Drogen betrieben haben soll. Beide wurden von Richter Michael Eberle verurteilt. Jedoch ganz unterschiedlich.
Bei der Frau, die mit psychischen Problemen zu kämpfen hat, ließ das Gericht den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis, Marihuana und Ecstasy fallen. Nur der illegale Besitz des Stoffs wurde geahndet.
Die Beweisaufnahme ergab, dass sie bei den Deals ihres Mannes dabei gewesen war, er sei aber der dominante Part gewesen, und sie habe sich nicht durchsetzen können. Davon war der Vorsitzende nach den Aussagen der Zeugen überzeugt. Staatsanwalt Daniel Kulawig sprach davon, dass die Frau bei den Geschäften keine „Tatherrschaft“ besessen haben soll.
Beide haben, wie vor Gericht bekannt wurde, seit vielen Jahren mit Drogen zu tun. Während sie nur „Tabletten“ geschluckt haben will, habe er zusätzlich auch geraucht, was ihm so in die Finger gekommen sei. Aktuell sind beide nach ihren Worten clean. Er seit Januar dieses Jahres, als er die gemeinsame ehemalige Wohnung in Kaufering verlassen hat, sie seit Juni 2019.
Damals stand die Kripo Fürstenfeldbruck mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür. Vor Ort sollen sie auf eine „vermüllte“ Wohnung gestoßen sein, erklärte der Polizist, der die Ermittlungen leitete, im Gerichtssaal. Doch die Beamten wurden fündig: Um die 109 Gramm Ecstasy-Tabletten sollen es gewesen sein, die in einer Plastikbox gelagert wurden. Außerdem ein Haufen typisches Drogenzubehör.
„Ich war damals nicht in der Lage, irgendwas Gescheites zu machen“, meinte der Angeklagte. Letztlich räumte der Mann alles ein. Zunächst wollte er den Polizisten jedoch weismachen, dass er die „Pillen“ auf den Müll geworfen habe. Er habe sie probiert, sagte er, als ihn Richter Eberle danach fragte. Berauschende Wirkung habe er keine gespürt, aber er habe Kopfschmerzen bekommen, ihm sei übel gewesen „und meine Nase war plötzlich verstopft“, berichtete der 34-Jährige.
Verurteilt wurde der Mann schließlich wegen vorsätzlichen unerlaubten Handels mit Ecstasy. Der Richter verhängte ein Jahr und zwei Monate Haft. Einbezogen ist hierbei ein Urteil aus dem Jahr 2019 mit vier Monaten. Dies wegen einer Trunkenheitsfahrt.
Insgesamt 16 Straftaten hat der Mann bereits auf dem Kerbholz: Unter anderem mehrere Körperverletzungen, Verstoß gegen das Waffengesetz, unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln, Erschleichen von Leistungen und eine räuberische Erpressung.
Zeitweise hat er schon auf der Straße gelebt. Gegen eine ambulante Therapie hätte er nichts einzuwenden, kündigte der 34-Jährige an. Der Vertreter der Anklage beantragte für den Mann ein Jahr und acht Monate Haft. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Patrick Freutsmiedl, sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus.
Die 27-jährige Frau wurde vom Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 4900 Euro – 140 Tagessätze zu je 35 Euro – verurteilt. Ihre Verteidigerin, Dr. Silke Ackermann, zeigte sich damit einverstanden. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig, das andere noch nicht.
Die beiden Angeklagten, der Mann und die Frau, sind weiterhin zusammen – leben aber getrennt. (eh)