Vor allem das Abstellen von Autoanhängern mit Werbebotschaften auf öffentlichen Straßen und Plätzen sorgte bei einigen Fuchstaler Gemeinderäten für Unmut. Um zudem auch gegen das wilde Plakatieren im Ortsbereich eine Handhabe zu haben, wurde nun eine Verordnung erlassen. Dies erfolgte ohne Gegenstimme. Ausnahmen gelten unter anderem für örtliche Vereine und politische Parteien sechs Wochen vor und eine Woche nach einer Wahl.
Gemeinderat