Die Geflügelpest grassiert seit Ende September vor allem in Norddeutschland und breitet sich nun weiter aus. Wie das Landratsamt mitteilt, wurde am Montag der erste Fall im Landkreis Landsberg nachgewiesen. Für Geflügelhalter gelten ab sofort strenge Regeln und Vorschriften.
Wie aus der Pressemitteilung hervorgeht, wurde die Vogelgrippe am Montag bei einem tot aufgefundenen Schwan an der Lechaustufe in Apfeldorf nachgewiesen. An den großen Wasserflächen des Landkreises überwintern viele Wasservögel verschiedenster Arten. Laut Dr. Michael Veith, Leiter des Veterinäramtes, sei deshalb davon auszugehen, dass das Virus sich bereits in der Umgebung ausgebreitet hat. "Aus diesem Grund hat der Landkreis am 4. Januar per Allgemeinverfügung eine kreisweite Stallpflicht für alle Arten der Geflügelhaltung verfügt." Diese gilt für gewerbliche Haltungen genauso wie für Hobbyhaltungen. Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln, insbesondere wildlebenden Wasservögeln, müssten unbedingt verhindert werden, so Michael Veith. Das letzte schwere Geflügelpestgeschehen war im Winter 2016/2017 zu verzeichnen und wurde durch den Virustyp H5N8 verursacht. Zuvor war der Landkreis Landsberg bereits 2006 von einem Ausbruch der Geflügelpest betroffen.
Welche Vorschriften für Geflügelhalter nun gelten
Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, sollten Geflügelhalter ihre Tiere möglichst in geschlossenen Ställen aufstallen, sagt Michael Veith. Gitter oder Netze als Überdachung reichen hingegen nicht aus, heißt es in der Mitteilung weiter. Futter, Wasser und Geräte, die im Geflügelbestand eingesetzt werden, dürfen nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen. Außerdem ist auf eine strikte Zugangsbeschränkung zu achten. An den Eingängen zu den Geflügelhaltungen ist eine Schuhdesinfektion durchzuführen. Beim Betreten der Geflügelhaltung ist Schutzkleidung (einschließlich Stiefel) anzulegen, Einwegkleidung ist anschließend unverzüglich im Hausmüll zu entsorgen. Darüber hinaus ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vor und nach Betreten des Stalles vorzusehen.
Für Hunde- und Katzenhalter ist besondere Vorsicht geboten
Bei den derzeit kursierenden Virustypen H5N8, H5N5 und H5N3 wurde bisher keine Übertragung auf den Menschen oder auf andere Tiere - wie beispielsweise Hunde oder Katzen - festgestellt. Für Hunde- und Katzenhalter ist jedoch immer eine gewisse Vorsicht geboten. Der Kontakt mit Kadavern sollte vermieden oder soweit möglich unterbunden werden.
Es sollte stets die Möglichkeit der leichten und folgenschweren Übertragung auf Geflügelbestände bedacht werden - ob über die eigene Kleidung, die Schuhe oder auch über den Hund, der an einem Kadaver zu Gange war.
Was beim Auffinden verendeter oder erkrankter Wildvögel zu tun ist
Das Veterinäramt Landsberg bittet, verendete oder erkrankte Wildvögel nicht anzufassen und nicht mitzunehmen, sondern sich direkt an das Veterinäramt Landsberg unter der Telefonnummer 08191/129-1374zu wenden.Außerhalb der Dienstzeiten ist die Leitstelle Fürstenfeldbruck unter der Telefonnummer 112 zu erreichen. Zu melden sind verendete, verunfallte oder erkrankte Wasservögel jeder Art, außerdem Greifvögel, Eulen und Rabenvögel. Auch Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art sollten weitergegeben werden.
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