Einstimmig abgelehnt haben die Fuchstaler Gemeinderäte die vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit, statt einer Einmalzahlung jährlich wiederkehrende Beiträge für den Ausbau der Straßen zu verlangen. So bleibt es wie bisher bei der Regelung, dass die Anlieger erst zu dem Zeitpunkt zur Kasse gebeten werden, wenn ihre Straße erstmalig hergestellt, verbessert oder erneuert wird.
Fuchstal