Die Gebühren für die Nutzung der gemeindlichen Friedhöfe sind bereits neu kalkuliert und als Satzung beschlossen. In der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Geltendorf bei einer Gegenstimme auch eine überarbeitete, mit geringfügigen Änderungen versehene Friedhofssatzung erlassen, die zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt. In der Diskussion stand zunächst ein Paragraf, in dem es, vereinfacht dargestellt, darum geht, dass der Friedhofsträger vorschreiben darf, dass nur Steine verarbeitet werden dürfen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt oder bearbeitet wurden. Die Verwaltung empfahl, darauf zu verzichten, diesen Paragrafen aufzunehmen. Grund ist, dass die Frage, ob
Friedhofssatzung