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An der Kostenschraube gedreht
Greifenberger Gemeinderat ersetzt bisherige Satzung
Der Gemeinderat Greifenberg ersetzt die bisherige, privatrechtlich zu behandelnde Friedhofsordnung durch eine öffentlich-rechtliche Satzung. Diese wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Der Satzung liegt, wie Ralf Müller erläuterte, ein Musterformular des Gemeindetags zugrunde, dem ortsspezifische Nachbesserungen hinzugefügt wurden.
Bei den Gestaltungsvorschriften wurden Grabplatten und Metalleinfassungen abgelehnt. Bei den Gebühren wurde an der Kostenschraube gedreht. Die Ruhefrist bei Gräbern (auch Kindergräber) ist auf 20 Jahre festgelegt. Ein Einzelgrab kostet ab Januar 2016 ohne Fundament 150 Euro, mit Fundament 280 Euro. Bei einem Doppelgrab sind es 250 beziehungsweise 440 Euro, Dreifachgräber gibt es nur ohne Fundament (300 Euro). Die Ruhefrist für Urnen beträgt zehn Jahre. Die Kosten für den Neuerwerb einer Urnennische mit Platte liegen bei 300 Euro, bei einer Verlängerung von weiteren zehn Jahren werden 150 Euro fällig, bei 20 Jahren sind es 250 Euro. Die Verwaltung informiert, dass dies kalkulatorische Kosten sind, die sich ändern können. (löbh)
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