Wer Kies abbaut, muss auch die Rekultivierung einer ausgebeuteten Grube planen. Dazu gibt es seit rund 20 Jahren Vorgaben zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur und Landschaft. Der Verursacher von Eingriffen ist demnach zum Ausgleich der Beeinträchtigungen verpflichtet. Man könnte es auch als eine Art von Ablasshandel bezeichnen, sagte dazu die Landschaftsarchitektin Katrin Mohrenweis aus Waal, die die Gemeinde Finning in Sachen
Finning