In einer vorangegangen nichtöffentlichen Sitzung hat der Vilgertshofener Gemeinderat die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer sowie die Erhöhung der Hundesteuer ab 2016 beraten und anschließend öffentlich beschlossen. Zuletzt waren die Sätze im Jahr 2010 angehoben worden, erläuterte Bürgermeister Dr. Albert Thurner auf Nachfrage. Sie befanden sich Thurner zufolge am unteren Ende aller in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Reichling festgelegten Hebesätze (siehe Info-Kasten).
Ab 1. Januar 2016 liegt der Hebesatz in der Gemeinde Vilgertshofen sowohl für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch für die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke bei 320 Prozent (bislang 300 Prozent). Das entspricht einer Mehrbelastung von knapp sieben Prozent. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird um 30 Prozentpunkte von 320 auf 350 Prozent angehoben.
Legt man die Haushaltsansätze der Gemeinde für das laufende Jahr zugrunde, bedeutet dies für Vilgertshofen Mehreinnahmen bei der Grundsteuer A (Ansatz bei 35 000 Euro) von 2345 Euro und bei der Grundsteuer B (Ansatz bei 192000 Euro) von knapp 13000 Euro.
Die Hebesätze sind ein Instrument, mit dem eine Gemeinde die ihr zustehenden Gemeindesteuern beeinflussen kann. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist im Übrigen der Einheitswert eines Betriebes oder Grundstücks, nicht der Verkehrswert. Er wird in einem mehrstufigen Verfahren vom Finanzamt ermittelt.
Ein Rechenbeispiel: Wurde der Einheitswert eines Einfamilienhauses auf 30000 Euro festgelegt, wird dieser mit der Steuermesszahl 2,6 Promille multipliziert, was einen Grundsteuermessbetrag von 78 Euro ergibt. Bei einem Hebesatz von 320 Prozent ergibt sich eine Jahresgrundsteuer von 249,60 Euro, bisher waren es bei diesem Beispiel 234 Euro.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab 1. Januar ebenfalls angehoben, von 320 auf 350 Punkte, also um gut neun Prozent. Das bedeutet, wiederum gemessen am Haushaltsansatz für das laufende Jahr, Mehreinnahmen von knapp 30000 Euro, von denen freilich auch ein Anteil als Gewerbesteuerumlage weitergereicht werden muss.
Tiefer in die Tasche greifen müssen ab Januar auch die Hundebesitzer in der Gemeinde Vilgertshofen. Dafür hatte sich Bürgermeister Thurner stark gemacht. Demnach sind für den ersten Hund einer Familie künftig 40 Euro zu bezahlen (bislang 30 Euro), für den zweiten Hund 80 Euro (bislang 60 Euro) und für jeden weiteren Hund 120 Euro (bislang 90 Euro). Jagd- und Weilerhunde schlagen ab 1. Januar nach einstimmigem Beschluss mit 20 statt 15 Euro zu Buche. Zucht- und Blindenhunde bleiben weiterhin steuerfrei. (vang)