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Feuerwerk: Geböllert werden darf nur noch außerorts

Feuerwerk

Geböllert werden darf nur noch außerorts

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    Silvesterfeuerwerk ist in der Gemeinde Denklingen innerhalb der Ortschaften künftig untersagt.
    Silvesterfeuerwerk ist in der Gemeinde Denklingen innerhalb der Ortschaften künftig untersagt. Foto: Julian Leitenstorfer (Symbolbild)

    Was bislang schon in Apfeldorf und Reichling gilt, wurde nun auch für Denklingen beschlossen. Mit 12:3 Stimmen entschieden die Gemeinderäte, zu Silvester das Abbrennen von Feuerwerkskörpern innerhalb der Ortschaften praktisch ganz zu verbieten. Denn um jedes Gebäude – dies gilt auch im Außenbereich – ist ein Abstand von 100 Metern einzuhalten. Die Allgemeinverfügung wird schon für dieses Jahr gelten.

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