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Feldstadel darf vorerst nicht umgebaut werden
Dießen/St. Georgen (ger) - Im Bauausschuss des Dießener Gemeinderates ist es wieder einmal um einen der zahlreichen Feldstadel auf der Flur von St. Georgen gegangen. Es handelt sich um ein Gebäude auf der Ziegelwiese. Dessen Eigentümer hatte im Winter begonnen, den weitgehend maroden Stadel umzubauen und zu sanieren. Die Bauarbeiten seien, so teilte das Landratsamt nach der Baueinstellung Anfang Februar mit, so umfangreich, dass sie einer Neuerrichtung gleichkommen. Und dafür habe der Bauherr keine Baugenehmigung beantragt. Diese wäre nötig, weil der Stadel mit einer Grundfläche von 116 Quadratmetern die maximale Größe eines genehmigungsfreien landwirtschaftlichen Vorhabens überschreitet. Davon abgesehen sei aber nicht erkennbar, inwiefern das Gebäude einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen soll.
Inzwischen reichte der Bauherr durch einen Rechtsanwalt einen Bauantrag ein, wenngleich der Jurist nach wie vor bezweifelt, dass das Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig sei, weil es sich um eine Sanierung handle. Außerdem verweist der Anwalt darauf, dass der Bauherr durchaus als Landwirt anzusehen sei. Er sei Eigentümer von 3,4 Hektar landwirtschaftlicher Flächen im Umfeld des Stadels, verfüge über eine landwirtschaftliche Betriebsnummer und habe im April landwirtschaftliche Geräte erworben. Außerdem bestehe mit einer Landwirtin ein Pachtvertrag zur Bewirtschaftung des Weidelandes mit dem Feldstadel. Dieser Vertrag verpflichte seinen Mandanten, das Gebäude zu renovieren.
Im Landratsamt verfing die Argumentation des Anwalts nicht. Eine Genehmigung sei notwendig, hieß es von dort. Eine Privilegierung besteht nach Mitteilung des Amts für Landwirtschaft nicht, eine Betriebsnummer, so das Landratsamt, sage zu diesem Thema nichts aus. Einstimmig verweigerte der Bauausschuss das Einvernehmen.
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