In Berufung gehen oder nicht? Vor dieser schwierigen Frage stand der Eresinger Gemeinderat in der jüngsten Sitzung. Wie berichtet, hatte das Bayerische Verwaltungsgerichts entschieden, dass die Gemeinde ein Haus in der Schöffeldinger Straße mit Walmdach genehmigen muss. Im Zusammenhang mit dem Gebäude, das ein Walmdach bekommen soll, hatte der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre erlassen. Im Gerichtsurteil wurde diese Vorgehensweise als rechtsmissbräuchlich kritisiert.
Eresing