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Einbeziehungssatzung: Flächen bald drinnen?

Einbeziehungssatzung

Flächen bald drinnen?

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    Das Baurecht auf drei seenahen Grundstücken östlich der Kaag-angerstraße, kurz vor dem Erholungsgebiet, auf denen schon seit Jahrzehnten Häuser existieren, stand auf Antrag einer Bürgerin auf der Tagesordnung der jüngsten Echinger Gemeinderatssitzung.

    Die Grundstücksbesitzerin wünscht sich, dass die Gemeinde eine Einbeziehungssatzung für drei Flurnummern aufstellt. Bei einer

    Der Gemeinderat hatte sich bereits im Juli 2015 mit einer solchen Satzung für besagte Grundstücke östlich des Kaagangers gemeinsam mit einem Areal am Finkenweg beschäftigt und für beide eine derartige Satzung erarbeiten wollen. Bei einem Ortstermin mit einem Planer riet dieser jedoch dazu, für den Finkenweg einen Bebauungsplan aufzustellen, wie Bürgermeister Siegfried Luge in der jüngsten Sitzung sagte. Bei der jetzt beantragten Einbeziehungssatzung östlich der Straße am Kaaganger gehe es im Wesentlichen um den Bestandsschutz, erläuterte Luge. Einbezogen werden sollen aber nur Teilflächen der Grundstücke. In der südlichsten Parzelle laufe auch die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet durch, sagte Luge.

    Auf dem betroffenen Areal wurde vor einigen Jahrzehnten eine Gärtnerei betrieben. Auf der südlichsten Parzelle steht ein Gartenhaus, die zwei nördlicheren Parzellen liegen nicht im Landschaftsschutzgebiet, Biotope grenzen an oder ziehen sich teilweise über die Grundstücke.

    Die Kosten trägt die Gemeinde

    Auf Nachfrage in der Sitzung erläuterte Luge, dass die Gemeinde die Kosten für die Einbeziehungssatzung übernehme und nicht die Antragstellerin zahlen müsse. Wie in der Sitzung anklang, gab es wohl auch den Wunsch eines Eigentümers, die Bebauung zu erweitern, was nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich sei. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, eine Einbeziehungssatzung aufzustellen. Beauftragt wird der Planungsverband. (rg)

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