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Eching: An dieser Villa scheiden sich die Geister

Eching

An dieser Villa scheiden sich die Geister

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    Mit einer Außenbereichssatzung will der Echinger Gemeinderat das Norwegerhaus erhalten, das er auch ohne Denkmaleigenschaft als ortsbildprägend erachtet. 
    Mit einer Außenbereichssatzung will der Echinger Gemeinderat das Norwegerhaus erhalten, das er auch ohne Denkmaleigenschaft als ortsbildprägend erachtet. 

    Wie geht es weiter mit dem Norweger- beziehungsweise Wielandhaus an der Echinger Kaagangerstraße? Das ist eine spannende, weil derzeit nur schwer zu beantwortende Frage (siehe auch nebenstehender Bericht). Die einst denkmalgeschützte Künstlervilla war durch ungenehmigte Umbauten so verändert worden, dass der Denkmalcharakter verloren ging. Das Landratsamt bewertete die Umbauten als Neu- und damit Schwarzbau im Außenbereich und ordnete dessen Beseitigung an. Über zwei Verwaltungsgerichtsinstanzen wurde diese Vorgehensweise bestätigt. Parallel dazu entwickelt die Gemeinde Eching eine Außenbereichssatzung. In der jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit den Einwendungen zum Satzungsentwurf, der im März auslag.

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